1.066 Euro Nachforderung: Warum Vermieter trotz eigenem Zähler für Mieterschulden haften
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1.066 Euro Nachforderung: Warum Vermieter trotz eigenem Zähler für Mieterschulden haften
Ein ehemaliger Hauseigentümer aus Kassel soll für unbezahlte Trink- und Abwassergebühren einer früheren Mietpartei geradestehen. Obwohl die Familie über einen eigenen Zähler direkt mit den Stadtwerken abrechnete, fordert die Kommune 1.066 Euro von ihm.
Möglich wird dieser Zahlungsanspruch durch die kommunalen Satzungen, die Eigentümer bei Rückständen in die Pflicht nehmen.
Bescheid nach zehn Monaten: Der Fall aus Kassel-Wehlheiden
Jochen Stiegel besaß bis vor Kurzem ein Mehrfamilienhaus im Kasseler Stadtteil Wehlheiden. In einer der Wohnungen lebte zwischen 2023 und 2025 eine vierköpfige Familie, die Bürgergeld bezog.
Da die Wohnung über eine eigene Wasseruhr verfügte, lief die Abrechnung direkt über den Versorger und nicht über die jährliche Betriebskostenabrechnung des Vermieters.
Der Vermieter erfuhr erst rund zehn Monate nach dem Auszug der Familie und dem anschließenden Verkauf des Hauses von den Außenständen. Ende Mai erhielt er einen Heranziehungsbescheid der Stadt Kassel über 1.066 Euro für Trink- und Abwasser.
Gesamtschuldnerische Haftung durch kommunale Satzungen
Die rechtliche Handhabe der Stadt basiert nicht auf dem Mietvertrag, sondern auf dem öffentlichen Abgabenrecht.
Nach § 20 der Kasseler Wasserversorgungssatzung gilt der Grundstückseigentümer als sogenannter Anschlussnehmer und ist damit gebührenpflichtig. Gleichzeitig gilt auch die Person als gebührenpflichtig, die das Wasser tatsächlich entnimmt.
Treffen mehrere Gebührenpflichtige zusammen, haften diese laut Satzung als Gesamtschuldner. Die Stadt kann sich die offenen Beträge daher nach eigenem Ermessen direkt beim Eigentümer holen.
Bei den Abwassergebühren greift dieselbe Regelung: Neben dem Einleiter haftet der Grundstückseigentümer. Die Forderungen ruhen zudem als öffentliche Last direkt auf dem Grundstück.
Hunderte Verfahren pro Jahr: Praxis der Kommunen
Nach Angaben der Stadt Kassel handelt es sich bei solchen Bescheiden keineswegs um Einzelfälle. Die Zahl entsprechender Verfahren liege jedes Jahr im niedrigen dreistelligen Bereich.
Die Behörde versucht nach eigenen Angaben zunächst, offene Forderungen beim tatsächlichen Verbraucher einzutreiben. Bleiben diese Vollstreckungsversuche erfolglos, wird der Eigentümer herangezogen.
Keine automatische Versorgungssperre bei Mietschulden
Eine Sperrung des Wasseranschlusses ist in Kassel zwar satzungsgemäß vorgesehen, wird in der Praxis bei bewohntem Wohnraum jedoch selten vollstreckt. Die Unterbrechung gilt als unverhältnismäßig harter Eingriff.
Die Inanspruchnahme des Eigentümers wird von der Verwaltung als das mildere und rechtssicherere Mittel angesehen.
Wassergebühren beim Bürgergeld: Übernahme durch das Jobcenter
Im Sozialrecht werden Wasserkosten anders behandelt als gewöhnlicher Haushaltsstrom. Während Strom aus dem monatlichen Regelbedarf bezahlt werden muss, zählen Kaltwasser und Abwasser zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II.
Gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung handelt es sich bei Entwässerung und Wasserversorgung um kalte Betriebskosten. Sofern die Kosten angemessen sind, übernimmt das Jobcenter diese Ausgaben vollständig – einschließlich berechtigter Nachforderungen.
Betroffene Leistungsbeziehende müssen direkte Rechnungen oder Nachforderungen der Versorger unverzüglich beim Jobcenter einreichen, um eine Übernahme zu beantragen.
Regressanspruch und Vorsorge für Vermieter
Wird ein Eigentümer von der Kommune herangezogen, kann er den Betrag zivilrechtlich von der ehemaligen Mietpartei zurückfordern. Bei Zahlungsunfähigkeit der Mieter bleibt der Vermieter wirtschaftlich jedoch auf den Kosten sitzen.
Ein eigener Zähler bietet Vermietern keinen verlässlichen Schutz vor kommunalen Zugriffen. Entscheidend ist stets die Satzungslage der jeweiligen Gemeinde.
Zur Vermeidung von Rückständen besteht bei bekannten finanziellen Engpässen die Option, eine Direktzahlung der Unterkunfts- und Nebenkosten vom Jobcenter an den Versorger oder den Vermieter zu vereinbaren.
Fragen und Antworten zu offenen Wassergebühren
Haftet der Vermieter in jeder deutschen Stadt für Mieterschulden?
Nein. Die Haftung hängt von den jeweiligen kommunalen Wasser- und Abwassersatzungen ab. Ob eine Gesamtschuldnerschaft besteht, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.
Schützt ein eigener Zählervertrag vor Zahlungsaufforderungen der Stadt?
Ein separater Vertrag regelt nur die laufende Rechnungszustellung. Siehe Kassel: Sieht die Ortssatzung eine Eigentümerhaftung vor, bleibt die öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme trotz eigenem Zähler bestehen.
Zahlt das Jobcenter Nachforderungen für Wasser und Abwasser?
Ja. Wasser- und Abwasserkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und Heizung. Nachzahlungen werden übernommen, wenn sie rechtzeitig gemeldet werden und angemessen sind.
