10 Milliarden Euro Entlastung: Bundeskabinett beschließt neue Freibeträge und Steuerstufen
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Das Bundeskabinett bringt das milliardenschwere Reformpaket zur Einkommensteuer auf den Weg.
Die Bundesregierung hat den Entwurf für die Reform der Einkommensteuer offiziell beschlossen. Das Gesetzespaket sieht ein Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro vor, das über einen Zeitraum von zwei Jahren verteilt wird. Vor allem Familien sowie Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen sollen davon profitieren.
Mitglieder der Bundesregierung bei einer Kabinettssitzung im Bundeskanzleramt.
Im Bundesfinanzministerium hatte man sich ursprünglich weitergehende Schritte gewünscht. Weiterführende Vorschläge scheiterten jedoch an fehlenden Einigungen zur Finanzierung innerhalb der Koalition.
Höhere Freibeträge und Anpassungen beim Steuertarif
Der Beschluss sieht schrittweise Anpassungen zentraler steuerlicher Eckwerte vor. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt im kommenden Jahr zunächst auf 12.564 Euro und erreicht im darauffolgenden Jahr 12.900 Euro. Gleichzeitig soll das Kindergeld bis zum Jahr 2028 um 23 Euro pro Kind und Monat angehoben werden.
Parallel dazu wachsen die Kinderfreibeträge: von aktuell 9.756 Euro auf 10.056 Euro im nächsten Schritt und schließlich auf 10.236 Euro im Jahr 2028. Arbeitnehmer erhalten zudem ein Plus von 200 Euro beim Pauschbetrag für Werbungskosten. Die Schwelle für den Spitzensteuersatz wird von bislang 69.879 Euro auf 70.600 Euro angehoben.
Unterlagen für eine Einkommensteuererklärung auf einem Schreibtisch.
Gegenfinanzierung über Spitzenverdiener und Handwerkerkosten
Zur Deckung der Kosten greift die sogenannte Reichensteuer künftig bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro. Ab einer Grenze von 280.000 Euro steigt der Satz auf 47 Prozent an.
Einschnitte gibt es bei den Handwerkerleistungen: Diese sind künftig nur noch mit 15 Prozent der Aufwendungen und bis zu einer Obergrenze von 900 Euro steuerlich absetzbar.

Journalist Jan Henrich berichtet über wirtschafts- und finanzpolitische Themen.
Rechenbeispiele und Kritik an schleichender Mehrbelastung
Nach Berechnungen des Finanzministeriums erreicht eine Familie mit zwei Kindern und zwei Bruttoeinkommen von jeweils 5.000 Euro im Jahr 2028 eine jährliche Entlastung von 678 Euro. Für kinderlose Steuerzahler mit vergleichbarem Einkommen liegt der Entlastungsbetrag bei 384 Euro.
Passanten in einer belebten deutschen Fußgängerzone.
Wirtschaftswissenschaftler äußern Vorbehalte gegenüber den tatsächlichen Nettoeffekten. Steuerexperte Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg weist darauf hin, dass die kalte Progression nicht vollständig ausgeglichen werde. Steigende Beiträge zur Sozialversicherung drohen einen Großteil der Einsparungen direkt wieder abzuschöpfen.
Helene Reiner und Marietta Slomka im Podcast-Studio.
Spannungen im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses
Wenige Tage vor dem Beschluss sorgte ein Schreiben aus dem Bundeswirtschaftsministerium für Unruhe. Ein Staatssekretär hatte die Pläne intern als verdeckte Steuererhöhung eingestuft. Das Finanzministerium wies dies zurück und verwies auf die exakte Umsetzung der vorangegangenen Vereinbarungen der Koalitionsspitzen.
Markus Söder, Friedrich Merz, Bärbel Bas und Lars Klingbeil bei einer Pressekonferenz im Kanzleramtsgarten.
Die parlamentarische Opposition formuliert deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf. Die Linke bewertet das Gesetzeswerk als wirkungslose Placebo-Reform, die AfD spricht von unzureichenden Trippelschritten und die Grünen bezeichnen die Eckpunkte als Mogelpackung.
Spitzenpolitiker der Regierungskoalition treten nach den Verhandlungen vor die Presse.







