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10 Milliarden Euro Entlastung: Steuerreform bringt mehr Kindergeld und 47-Prozent-Spitzensatz

Symbolbild zur Steuerreform und Finanzpolitik in Deutschland Aktuelle News

Die Bundesregierung plant steuerliche Änderungen für Millionen Bürger ab 2027.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur geplanten Steuerreform von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) beschlossen. Das Paket sieht ab dem Jahr 2027 eine Entlastung von insgesamt rund zehn Milliarden Euro für Steuerzahler vor.

Der steuerliche Grundfreibetrag wird schrittweise angehoben. Dieser steigt von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und erreicht 2028 eine Höhe von 12.900 Euro. Gleichzeitig wird die Steuerprogression bis zu einem Jahreseinkommen von 70.600 Euro abgeflacht, wodurch Einkommenszuwächse langsamer zu höheren Steuersätzen führen.

Mehr Geld für Familien und Arbeitnehmer

Familien profitieren von spürbaren Erhöhungen beim Kindergeld. Der monatliche Betrag klettert von aktuell 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028.

Parallel dazu steigen die Kinderfreibeträge: 2027 auf 10.056 Euro und 2028 weiter auf 10.236 Euro.


Pläne zur Reform des deutschen Steuersystems.

Für Beschäftigte hält der Entwurf weitere Entlastungen bereit. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten steigt von 1.230 auf 1.430 Euro pro Jahr. Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge werden von derzeit 50 Euro auf künftig bis zu 75 Euro ausgeweitet.

Berechnungsbeispiel für Durchschnittsverdiener

Nach Angaben des Finanzministeriums zielt die Reform primär auf Familien sowie untere und mittlere Einkommen ab. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen soll ab 2028 jährlich gut 600 Euro mehr netto zur Verfügung haben.

10 Milliarden Euro Entlastung: Steuerreform bringt mehr Kindergeld und 47-Prozent-Spitzensatz

Höhere Abgaben für Spitzenverdiener und Handwerker-Kürzung

Für Topverdiener bringt der Gesetzentwurf hingegen deutliche Mehrbelastungen. Die Reichensteuer von 45 Prozent greift künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro statt bisher ab 277.826 Euro.

Zusätzlich wird eine neue Steuerstufe für Spitzeneinkommen eingeführt: Ab 280.000 Euro greift ab 2027 ein Steuersatz von 47 Prozent.

Einschnitte gibt es auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Der Steuerabzug für Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent, womit der maximale jährliche Sparbetrag von 1.200 auf 900 Euro schrumpft. Arbeitgeber von Minijobbern müssen sich zudem auf einen Anstieg der Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent einstellen.

Das Reformpaket bedarf nach dem Kabinettsbeschluss noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.