126 km/h statt Tempo 50: Sieben Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in Offenbach
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126 km/h statt Tempo 50: Sieben Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in Offenbach
Das Landgericht Darmstadt hat einen 32-jährigen Autofahrer wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit dreifacher Todesfolge zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Bei der verheerenden Kollision in Offenbach verloren zwei Frauen und ein neunjähriges Mädchen ihr Leben.
Fatale Fahrt mit mindestens 126 km/h
Die Tragödie ereignete sich am Mittag des 30. November 2025. Der Angeklagte war auf einer vierspurigen Straße innerorts mit mindestens 126 Kilometern pro Stunde unterwegs – erlaubt war an dieser Stelle Tempo 50.
Auf regennasser Fahrbahn eskalierte die Situation, als ein anderer Wagen aus einer Grundstücksausfahrt nach links einbiegen wollte und kurz hielt. Der 32-Jährige wich auf die Gegenfahrbahn aus, bremste auf etwa 90 bis 100 km/h herunter und prallte frontal in das Auto der Opfer.
Die 66 Jahre alte Fahrerin verstarb noch direkt an der Unfallstelle. Ihre 88-jährige Beifahrerin und das neun Jahre alte Kind erlagen wenig später in einer Klinik ihren schweren Verletzungen. Die Insassinnen befanden sich am ersten Advent auf dem Weg zur Probe ihres Kirchenchors.
Gutachten belegt Vermeidbarkeit
Ein im Prozess vorgelegtes Gutachten eines Kfz-Sachverständigen bestätigte, dass die Kollision bei Einhaltung des vorgeschriebenen Tempolimits sowohl zeitlich als auch räumlich vollständig vermeidbar gewesen wäre.
Gericht lehnt Mordvorwurf und Bewährungsantrag ab
Die Staatsanwaltschaft sowie zwei Nebenklägervertreter hatten eine Verurteilung wegen Mordes gefordert, da der Mann den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen habe. Die Verteidigung wiederum plädierte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe und verwies auf eine angebliche Mitschuld des einbiegenden Wagens.
Die Richterkammer folgte dem Antrag eines dritten Nebenklagevertreters und verhängte die siebenjährige Haftstrafe. Der Vorsitzende Richter Volker Wagner betonte in der Urteilsbegründung, die Getöteten hätten keinerlei Chance gehabt.
Einen Tötungsvorsatz sah das Gericht bei dem nicht vorbestraften Mann jedoch nicht. Der Angeklagte sei ein massives Risiko eingegangen, habe den Tod der Insassen aber nicht vorsätzlich gebilligt. Auch eine Mitschuld des anderen Verkehrsteilnehmers wies das Gericht zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
