14. Verfassungszusatz: US-Bundesrichterin stoppt Trumps Dekret zur Geburtsstaatsbürgerschaft
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Der 14. Zusatzartikel der US-Verfassung garantiert das Geburtsortsprinzip seit 1868.
Gerichtsbeschluss in Maryland stoppt Verordnung
Ein Bundesgericht in den USA hat den erneuten Versuch von Donald Trump ausgebremst, das Geburtsortsprinzip für bestimmte Neugeborene auszuhebeln. Die US-Bundesrichterin Deborah L. Boardman erließ in Maryland eine einstweilige Verfügung gegen den jüngsten Erlass des Präsidenten.
Die Blockade bleibt wirksam, bis über eine anhängige Sammelklage von Bürgerrechtsorganisationen und Einwandererfamilien endgültig entschieden ist. Boardman verwies in ihrer Begründung direkt auf die bestehende Rechtsprechung: Kinder der betroffenen Gruppe seien nach Vorgabe des obersten US-Gerichts bei Geburt vollwertige US-Staatsbürger.
Verfassungsrechtlicher Schutz seit 1868
Grundsätzlich garantiert der 14. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten jedem Menschen, der auf US-Boden zur Welt kommt, die amerikanische Staatsbürgerschaft. Diese Regelung trat 1868 nach dem Ende des Amerikanischen Bürgerkriegs in Kraft.
Bereits im Juni scheiterte Trump vor dem Supreme Court mit dem Plan, Neugeborenen von Eltern ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis den Pass zu verweigern. Das Oberste Gericht stufte diesen Vorstoß als verfassungswidrig ein.
Supreme Court: US-Staatsbürgerschaft bei Geburt in den USA
Trumps zweiter Versuch gegen den Geburtstourismus
Mit einem modifizierten Dekret vom 6. August unternahm das Weiße Haus einen weiteren Anlauf. Die Regelung zielte insbesondere auf Personen ab, die mit einem Besuchervisum einreisen, um durch die Geburt ihres Kindes im Land Tatsachen zu schaffen.

Ebenso sollten Kinder von Eltern mit Verbindungen zu ausländischen Regierungen oder eingestuften Staatsfeinden von der Vergabe ausgeschlossen werden. Kläger warnten dagegen vor einer willkürlichen Praxis, die schon bei gewöhnlichen Fluggästen zu Problemen führen könnte.
Kritik und behördliche Konsequenzen
Das US-Justizministerium hatte argumentiert, das gerichtliche Vorgehen sei verfrüht, da noch keine Durchführungsrichtlinien der Behörden vorlägen. Richterin Boardman wies diesen Einwand zurück, da der Text bereits verbindliche Ausschlüsse vorsehe.
Die einstweilige Anordnung bindet unter anderem das Außenministerium, das Heimatschutzministerium sowie die Sozialversicherungsbehörde. Den Behörden ist es ab sofort untersagt, Dokumente zurückzuhalten oder den rechtlichen Status betroffener Kinder anzutasten.

