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16.000 Euro nach Todesfall: Heim verlangt drei Monate Weiterzahlung für leere Wohnung

Symbolbild Betreutes Wohnen und Seniorenresidenz Aktuelle News

Streit um Kosten nach dem Ableben von Heimbewohnern sorgt für Verunsicherung bei Angehörigen.

Nach dem Verlust der eigenen Eltern folgt für Angehörige oft bürokratischer Aufwand. Im Fall eines Sohnes namens Elmar aus der Schweiz kam kurz nach dem Tod im Jahr 2025 jedoch eine massive Geldforderung ins Haus: Der Betreiber eines betreuten Wohnheims verlangte über 15.000 Franken (rund 16.000 Euro).

Die Eltern lebten bis ins hohe Alter von 87 und 89 Jahren selbstständig, ehe sie 2022 in eine betreute Einrichtung der Senevita AG in Solothurn zogen. Das Unternehmen ist der größte Schweizer Betreiber für stationäre sowie ambulante Pflege und Seniorenwohnen.

Drei Monate Kündigungsfrist trotz Todesfall

Grundlage für die hohe Rechnung war eine Vertragsklausel, nach welcher der Pensionsvertrag erst drei Monate nach dem Ableben der Bewohner enden sollte. Das Magazin „Beobachter“ berichtete zuerst über den Fall.

Der Sohn war zwar bereit, die reine Kaltmiete für die leerstehende Wohnung zu begleichen, weigerte sich jedoch, für Verpflegung und Betreuungspauschalen aufzukommen. Während der laufenden Zahlungsfrist stellte er zudem fest, dass die Betreibergesellschaft die Räume bereits renovieren ließ.

Nach Verhandlungen reduzierte der Anbieter die Forderung um etwa 4.500 Franken (rund 4.800 Euro). In der Schweiz sind sogenannte Pensionsverträge für betreutes Wohnen gesetzlich nicht lückenlos geregelt, weshalb vertragliche Fristen oft zu Streitigkeiten führen.

16.000 Euro nach Todesfall: Heim verlangt drei Monate Weiterzahlung für leere Wohnung

Klare Rechtslage in Deutschland: Vertrag endet am Todestag

Für Pflegebedürftige und deren Erben in Deutschland stellt sich die Rechtslage grundlegend anders dar. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) schützt Verbraucher vor derartigen Nachzahlungen.

Keine Zahlungsverpflichtung über das Lebensende hinaus

Ein regulärer Heim- und Pflegevertrag endet in Deutschland zwingend mit dem Todestag des Bewohners. Sämtliche Kosten für Unterkunft, Pflegeleistungen und Verpflegung dürfen Heime nur bis zu genau diesem Tag abrechnen.

Verstirbt ein Bewohner beispielsweise am 15. eines Monats, endet die Zahlungspflicht taggenau. Bereits im Voraus bezahlte Entgelte für den restlichen Monat müssen Einrichtungen anteilig an die Erben zurückerstatten.