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17-Milliarden-Dollar-Deal: Meta akzeptiert 2-Stunden-Limit und Nachtsperre für Teenager

Smartphone mit den Apps von Instagram und Facebook Aktuelle News

Meta steht wegen des Schutzes Minderjähriger auf Instagram und Facebook unter erheblichem Regulierungsdruck.

Meta hat mit zahlreichen US-Generalstaatsanwälten einen Vergleich über bis zu 17 Milliarden Dollar geschlossen, der über zehn Jahre ausgezahlt werden soll. Die Einigung verpflichtet den Social-Media-Konzern zu tiefgreifenden technischen Eingriffen auf Instagram und Facebook, um minderjährige Nutzer besser zu schützen.

Direkte Rechtsansprüche für Nutzer in Deutschland entstehen dadurch nicht. Der Vergleich zeigt jedoch, welche Schutzmaßnahmen der Konzern technisch umsetzen kann – was den Druck auf Meta im laufenden Streit mit der Europäischen Union deutlich erhöht.

Strikte Zeitlimits und nächtliche Kontosperren

Die in den USA vereinbarten Auflagen greifen tief in die Funktionsweise der Plattformen ein. Für Nutzer unter 18 Jahren wird die tägliche Nutzungsdauer von Facebook und Instagram standardmäßig auf maximal zwei Stunden gedeckelt. Nur Erziehungsberechtigte können diese Grenze anpassen oder aufheben.

Zusätzlich gilt zwischen Mitternacht und 6:00 Uhr morgens eine generelle Zugangssperre. Benachrichtigungen werden nachts sowie während regulärer Schulzeiten blockiert. Jugendliche sehen standardmäßig keine Like- und Reaktionszahlen mehr und können keine Schönheitsfilter für kosmetische Veränderungen nutzen.

Meta muss Minderjährigen zudem einen rein chronologischen Feed ohne algorithmische Empfehlungen bereitstellen. Ein unabhängiger Prüfer soll überwachen, ob die Regeln eingehalten werden.

Kein Schuldeingeständnis des Konzerns

Ein gerichtliches Schuldeingeständnis beinhaltet das Abkommen nicht. Meta weist im Vertragstext alle Vorwürfe und jegliche Haftung zurück.

17-Milliarden-Dollar-Deal: Meta akzeptiert 2-Stunden-Limit und Nachtsperre für Teenager

Die US-Bundesstaaten hatten dem Konzern vorgeworfen, seine Apps gezielt auf eine suchtfördernde Nutzung ausgelegt und Daten von Kindern unter 13 Jahren rechtswidrig verarbeitet zu haben. Eine juristische Feststellung, dass die Plattformen psychische Schäden verursacht haben, gibt es damit nicht.

EU-Verfahren nach dem Digital Services Act läuft

In Europa gelten eigene rechtliche Maßstäbe. Die EU-Kommission leitete bereits im Mai 2024 ein Verfahren gegen Meta auf Basis des Digital Services Act (DSA) ein.

Die Brüsseler Behörde beanstandete suchtfördernde Design-Elemente wie Endlos-Scrollen, Autoplay, Push-Mitteilungen und stark personalisierte Empfehlungs-Feeds. Werden Verstöße gegen den DSA rechtskräftig festgestellt, drohen Meta Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Erhöhter Rechtfertigungsdruck in Europa

Zwar lässt sich der US-Vergleich nicht automatisch auf deutsches Recht übertragen, die technischen Zugeständnisse setzen den Konzern aber unter Zugzwang. Schutzfunktionen, die Meta für den US-Markt implementiert, lassen sich in europäischen Verfahren kaum mehr als technisch undurchführbar darstellen.

Gleichzeitig verschärft sich die Debatte um zuverlässige Altersprüfungen. Meta muss in den USA Minderjährige präziser erfassen und Konten von unter 13-Jährigen löschen. Die europäischen Richtlinien setzen dabei enge Grenzen: Eine Altersüberprüfung muss datensparsam erfolgen und darf nicht dazu genutzt werden, Nutzerprofile für Werbezwecke zu erstellen oder Standorte zu tracken.