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2-Jahres-Frist nach der Fahrprüfung: Wann die Fahrerlaubnis komplett verfällt

Führerschein Aktuelle News

Ein deutscher Führerschein im Scheckkartenformat.

Der Weg zum Führerschein verlangt Prüflingen viel ab. Im Jahr 2025 scheiterte fast jeder zweite Fahrschüler an der theoretischen Prüfung, während rund 37 Prozent die Praxis mindestens einmal wiederholen mussten.

Wer beide Hürden gemeistert hat, sollte die Aushändigung des Dokuments keinesfalls auf die lange Bank schieben. Bei zu langem Zögern erlischt das Prüfungsergebnis vollständig.

Paragraf 18 FeV: Die strikte Zwei-Jahres-Frist

Führerschein
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Direkt nach der erfolgreichen Fahrt erhalten viele Fahranfänger lediglich eine vorläufige Fahrberechtigung. Dieses Übergangspapier gilt in Kombination mit dem Personalausweis für maximal drei Monate.

Weil Behörden den regulären Kartenführerschein selten automatisch per Post versenden, liegt die Holschuld beim Fahrer. Die gesetzliche Grundlage hierfür liefert Paragraf 18 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Dort ist festgelegt, dass zwischen dem Abschluss der Prüfung und der tatsächlichen Aushändigung des Führerscheins maximal zwei Jahre vergehen dürfen. Verstreicht dieser Zeitraum ungenutzt, wird die gesamte Prüfung ungültig und muss komplett neu abgelegt werden.

2-Jahres-Frist nach der Fahrprüfung: Wann die Fahrerlaubnis komplett verfällt

Besondere Fristen und Härtefälle

Verkürzte Zeit beim begleiteten Fahren ab 17

Beim Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17) gilt eine verschärfte Zeitrechnung. Die ausgehändigte Prüfungsbescheinigung verliert exakt drei Monate nach dem 18. Geburtstag ihre Gültigkeit.

Wer seine Prüfung direkt am 17. Geburtstag besteht, darf den echten Kartenführerschein erst ein Jahr später abholen. Dadurch schrumpft das verbleibende Zeitfenster bis zur gesetzlichen Zwei-Jahres-Grenze auf effektiv zwölf Monate zusammen.

Unerwartete Lebensumstände können dazu führen, dass Termine versäumt werden:

  • Schwere oder langwierige Erkrankungen
  • Längere psychische Krisen
  • Berufliche Auslandseinsätze
  • Dauerhafter Wohnortwechsel

Wurde die Frist nur knapp überschritten, sollten Betroffene unverzüglich Kontakt mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde aufnehmen, um einen Ermessensspielraum oder eine Kulanzregelung zu prüfen.