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207 Euro Mehrkosten pro Kopf: Warum Sachsen als einziges Bundesland am Buß- und Bettag festhält

Ein Tag extra: Nur 4 Millionen Deutsche haben diesen Feiertag Aktuelle News

Nur in Sachsen ist der Buß- und Bettag für Arbeitnehmer weiterhin ein gesetzlicher Feiertag.

Während auf Bundesebene immer wieder über den Wegfall einzelner Feiertage zur Steigerung der Wirtschaftsleistung debattiert wird, geht ein Bundesland seit Jahrzehnten einen Sonderweg. Als der Buß- und Bettag 1995 im gesamten Bundesgebiet gestrichen wurde, entschied sich Sachsen für das Beibehalten der Tradition.

Die bundesweite Abschaffung diente damals der Gegenfinanzierung der neu eingeführten gesetzlichen Pflegeversicherung. In Sachsen gilt der Tag für die rund vier Millionen Einwohner jedoch weiterhin als gesetzlicher Feiertag – mit direkten finanziellen Folgen.

Finanzielle Mehrbelastung für sächsische Arbeitnehmer

Der zusätzliche freie Tag wird von den Beschäftigten in Sachsen selbst finanziert. Arbeitnehmer im Freistaat zahlen einen um 0,5 Prozentpunkte höheren Anteil ihres Bruttogehalts in die Pflegeversicherung ein als Beschäftigte in den anderen 15 Bundesländern.

Der Arbeitgeberanteil fällt im Gegenzug entsprechend geringer aus. Für die sächsischen Angestellten bedeutet diese Regelung eine durchschnittliche Mehrbelastung von etwa 207 Euro pro Jahr.

Die Termine der kommenden Jahre

Der evangelische Feiertag ist flexibel datiert und fällt stets auf den Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres:

  • 19. November 2025
  • 18. November 2026
  • 17. November 2027
  • 22. November 2028
  • 21. November 2029
  • 20. November 2030

Da der Feiertag mitten in der Woche liegt, ergeben sich daraus keine automatischen Brückentage oder verlängerten Wochenenden.

207 Euro Mehrkosten pro Kopf: Warum Sachsen als einziges Bundesland am Buß- und Bettag festhält

Geringe Kirchenbindung im Freistaat

Laut Angaben des MDR sind rund 75 Prozent der Menschen in Sachsen konfessionslos. Der Tag der Besinnung und Umkehr trifft somit auf eine überwiegend säkulare Bevölkerung.

Der sächsische Landesbischof Tobias Bilz betont dennoch die Relevanz des Datums: Das Eingeständnis persönlicher Fehler und gelebte Buße seien als Chance für Mensch und Gesellschaft zu verstehen.

Ein Tag extra: Nur 4 Millionen Deutsche haben diesen Feiertag
Ein Kalenderblatt markiert den Buß- und Bettag als regionalen Feiertag.

Sonderregelungen für Schulen in Bayern und Berlin

Obwohl Arbeitnehmer außerhalb Sachsens regulär arbeiten müssen, existieren in anderen Regionen Ausnahmeregelungen für den Schulbetrieb. In ganz Bayern haben alle Schüler am Buß- und Bettag unterrichtsfrei, während die Lehrkräfte anwesend sind.

In Berlin können evangelische Schüler auf Antrag dem Unterricht fernbleiben. Dieses Fehlen wird im Zeugnis nicht als Versäumnistag gewertet.