220,32 Euro sparen: Mit diesen legalen Tricks melden Sie sich vom Rundfunkbeitrag ab
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Wer die gesetzlichen Regelungen genau kennt, kann die Rundfunkgebühren dauerhaft und legal streichen.
Jedes Jahr wandern stolze 220,32 Euro vom eigenen Konto an den Beitragsservice – und genau diese Summe wollen viele Bürger endlich loswerden.
Obwohl die Rundfunkgebühren von monatlich 18,36 Euro als unvermeidbar gelten, gibt es handfeste und völlig legale Wege, um den Betrag auf null zu senken.
Wer muss wirklich zahlen und wo greifen die Ausnahmen?
In Deutschland gilt seit Jahren das Prinzip: Eine Wohnung zahlt genau einen Beitrag.
Völlig egal ist dabei, wie viele Personen im Haushalt leben oder wie viele Geräte tatsächlich vorhanden sind.
Genau an diesem Punkt setzen die cleversten Sparmöglichkeiten an, die im Alltag oft übersehen werden.
Der Mitbewohner- und Partner-Trick: Warum zahlt überhaupt noch jeder?
Sobald zwei Personen zusammenziehen, muss sofort nur noch eine einzige Person den Rundfunkbeitrag entrichten.
Das gilt für Paare genauso wie für Zweck-WGs oder Mehrgenerationenhaushalte.
Die zweite Person kann ihr bestehendes Beitragskonto direkt kündigen und sich auf das bestehende Konto des Partners oder Mitbewohners berufen.
Schon halbiert sich die monatliche Belastung pro Kopf, ohne dass irgendein rechtliches Risiko entsteht.
Zweitwohnung angemeldet? Warum das doppelte Zahlen verboten ist
Viele Berufspendler und Studenten mit Nebenwohnsitz zahlen aus Gewohnheit doppelt – das ist jedoch längst Geschichte.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass niemand für dieselbe Nutzung mehrfach zur Kasse gebeten werden darf.
Wer nachweisen kann, dass für die Hauptwohnung bereits gezahlt wird, wird für die Zweitwohnung auf Antrag vollständig freigestellt.
Befreiung über Sozialleistungen und Härtefallantrag: Wer hat Anspruch?
Beziehen Sie Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe, sind Sie gesetzlich komplett von der Gebühr befreit.
Auch Personen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen oder dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zahlen deutlich weniger oder gar nichts.
Ein echter Geheimtipp ist die sogenannte Härtefallregelung: Liegt Ihr Einkommen nur wenige Euro über der Grenze für Sozialleistungen, können Sie trotzdem eine Freistellung beantragen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So gelingt die Online-Abmeldung fehlerfrei
Rufen Sie das offizielle Serviceportal des Beitragsservice im Browser auf.
Wählen Sie den Bereich „Wohnung abmelden“ oder „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“ aus.
Geben Sie Ihre neunstellige Beitragsnummer ein, die Sie auf jedem offiziellen Brief finden.
Tragen Sie bei einem Zusammenzug die Beitragsnummer der Person ein, die den Beitrag für die gemeinsame Wohnung bereits übernimmt.
Laden Sie den entsprechenden Nachweis (Meldebescheinigung, BAföG-Bescheid oder Bewilligungsbescheid) direkt als Datei hoch.
Schicken Sie das Formular digital ab und speichern Sie die Eingangsbestätigung unbedingt als PDF auf Ihrem Smartphone oder Computer.
Auswandern oder Pflegeheim: Wann das Konto sofort erlischt
Wer Deutschland dauerhaft verlässt und ins Ausland zieht, muss keinen einzigen Cent mehr an den Beitragsservice überweisen.
Als Nachweis genügt hierfür die offizielle Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts.
Gleiches gilt für Personen, die dauerhaft in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung umziehen, da Pflegeheime beitragsrechtlich nicht als beitragspflichtige Wohnungen eingestuft werden.
