30 Euro Strafe für 36 Minuten Laden: Teure Falle auf dem Supermarkt-Parkplatz
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Eine Frau schließt ihr Elektroauto zum Laden an eine Ladesäule an.
Das Laden eines Elektroautos während des Wocheneinkaufs gehört für viele Fahrer inzwischen zur Routine. Wer die Ladesäulen auf Supermarktparkplätzen jedoch an Sonn- oder Feiertagen ansteuert, riskiert unter Umständen empfindliche Vertragsstrafen.
30 Euro Strafe für 36 Minuten Ladezeit
Eine Frau lädt ihr Auto
Ein Autofahrer aus Moers nutzte an einem Sonntag die Schnellladesäule auf dem Parkplatz zweier Supermärkte im bayerischen Miesbach. Nach dem 36-minütigen Ladevorgang folgte wenig später eine Zahlungsaufforderung über 30 Euro wegen eines angeblichen Parkverstoßes.
Die zuständige Parkraumüberwachung begründete die Forderung damit, dass das Parken auf dem Areal ausschließlich während der regulären Öffnungszeiten der Märkte gestattet sei. Zwar weisen Schilder vor Ort auf diese Einschränkung hin, eine Ausnahme für die blau markierten Ladeplätze wird darauf jedoch nicht genannt.
Fehlende Warnung in der Betreiber-App
Der betroffene Fahrer hatte den Ladepunkt über die App des Betreibers EnBW ausgewählt, in der keine Hinweise auf zeitliche Parkbeschränkungen hinterlegt waren. Auch in Online-Bewertungen der Station schilderten bereits mehrere Nutzer identische Erfahrungen an diesem Standort.
EnBW kündigte an, zwecks besserer Transparenz das Gespräch mit dem Grundstückseigentümer und der Parkplatzbewirtschaftung zu suchen. Das Unternehmen stellte zugleich klar, dass die Festlegung der Parkregeln und Höchstparkdauern rechtlich allein beim jeweiligen Flächeneigentümer liegt.

Bundesnetzagentur: Keine Garantie für 24/7-Zugang
Nach Angaben der Bundesnetzagentur gelten Ladesäulen auf Kundenparkplätzen grundsätzlich als öffentlich zugänglich. Diese Einstufung verpflichtet die Betreiber jedoch nicht dazu, die Ladepunkte rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen.
Standortinhaber dürfen die Nutzung an ihre individuellen Betriebszeiten koppeln. Ist das Befahren des Geländes außerhalb der Geschäftszeiten untersagt, gilt dieses Verbot uneingeschränkt auch für die dort installierten Ladeplätze.
Große Unterschiede im Lebensmitteleinzelhandel
Die Regelungen variieren stark je nach Kette und Standort. Aldi Süd ermöglicht das Laden auf vielen Filialparkplätzen an Sonn- und Feiertagen zwischen 6 und 22 Uhr, an ausgewählten Standorten sogar durchgehend.
Vor dem Anschließen an Sonn- und Feiertagen bleibt der Blick auf die örtliche Parkplatzbeschilderung unerlässlich. Lade-Apps weisen zivilrechtliche Parkverbote privater Bewirtschafter bislang selten lückenlos aus.

