30 Euro Strafe für 36 Minuten: Teure Ladefalle auf Supermarkt-Parkplätzen am Sonntag
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Das Laden an Supermärkten birgt außerhalb der regulären Öffnungszeiten finanzielle Risiken.
Das Laden des Elektroautos während des Wocheneinkaufs gehört für viele Fahrer inzwischen zur Routine. Wer dieselbe Ladesäule jedoch an einem Sonntag oder Feiertag ansteuert, riskiert unter Umständen eine teure Überraschung.
Eine Frau lädt ihr Auto an einer Ladestation
30 Euro Strafe nach 36 Minuten Ladezeit in Miesbach
Ein Autofahrer aus Moers nutzte an einem Sonntag die Schnellladesäule auf einem Supermarktgelände im oberbayerischen Miesbach. Nach einem 36-minütigen Ladevorgang forderte das beauftragte Parkraumüberwachungsunternehmen ein Knöllchen in Höhe von 30 Euro.
Der Grund: Die Parkordnung auf dem Areal am Windfeld gestattet das Abstellen von Fahrzeugen ausschließlich während der Ladenöffnungszeiten. Schilder weisen vor Ort auf diese Einschränkung hin, erwähnen die blau markierten Ladebuchten jedoch nicht gesondert.
In der Lade-App des Betreibers EnBW, über die der Fahrer die Station lokalisiert hatte, fehlten Hinweise auf die eingeschränkten Parkplatzzeiten. Zahlreiche Google-Bewertungen der Station zeigen, dass bereits mehrere Nutzer von denselben Zahlungsaufforderungen betroffen waren.
Betreiber und Bundesnetzagentur zur Rechtslage
EnBW kündigte an, die Kommunikation mit dem Geländeeigentümer und dem Parkraumbewirtschafter zu suchen, um vor Ort für mehr Klarheit zu sorgen. Der Ladeanbieter stellte klar, dass Parkdauer und Nutzungsregeln allein der Hoheit des jeweiligen Grundstückseigentümers unterliegen.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur gelten Ladesäulen im Einzelhandel zwar grundsätzlich als öffentlich zugänglich. Dieser Status garantiert jedoch keine Erreichbarkeit rund um die Uhr, da private Eigentümer die Nutzungszeiten ihrer Flächen eigenständig beschränken dürfen.
Unterschiede bei den Discountern: Was Aldi Süd erlaubt
Einige Händler regeln den Zugang großzügiger. Aldi Süd gestattet das Laden an dafür geeigneten Filialen auch an Sonn- und Feiertagen zwischen 6:00 und 22:00 Uhr, an ausgewählten Standorten sogar durchgehend im 24-Stunden-Betrieb.
Wer an geschlossenen Tagen an Supermärkten lädt, sollte sich daher nicht auf die Statusanzeige in der Navigations-App verlassen, sondern vor dem Einstecken die Beschilderung der Parkplatzverwaltung prüfen.

