380.000 Dollar im Depot: Warum das Aufschieben von Steuern im Ruhestand teuer wurde
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Die steuerliche Behandlung von Auszahlungen im Ruhestand entscheidet maßgeblich über das reale Nettoeinkommen.
Mit 64 Jahren ging eine US-Amerikanerin in den Ruhestand. Auf ihrem 401(k)-Konto – dem US-Pendant zur steuerbegünstigten betrieblichen Altersvorsorge – lag zu diesem Zeitpunkt ein Vermögen von 380.000 Dollar.
In den darauffolgenden neun Jahren bezog sie laut einer Analyse des US-Finanzportals „247WallSt“ kaum steuerpflichtiges Einkommen. Eine finanzielle Konstellation, die eigentlich ideale Bedingungen für eine strategische Steueroptimierung bot, jedoch ungenutzt blieb.
Der verpasste Steuervorteil: 12 Prozent statt 22 Prozent
Die Rentnerin beließ das gesamte Kapital unberührt im 401(k)-Depot. Bei einer durchschnittlichen Jahresrendite von sechs Prozent wuchs das Anlagevermögen über die neun Jahre hinweg auf rund 642.000 Dollar an.
Mit dem Erreichen des 73. Lebensjahres griffen in den USA jedoch die gesetzlichen Mindestentnahmen (Required Minimum Distributions). Auf Basis des angewachsenen Guthabens errechnete sich eine erste Pflichtauszahlung von rund 24.200 Dollar.
Zusammen mit ihren regulären Sozialversicherungsleistungen trieb diese Auszahlung ihr steuerpflichtiges Gesamteinkommen sprunghaft nach oben. In der Folge wurde ein Teil des Geldes mit einem Steuersatz von 22 Prozent belegt.
Die verpasste Chance der schrittweisen Umwandlung
In den neun Jahren mit geringem Einkommen hätte die Frau Teile ihres Kapitals schrittweise in ein sogenanntes Roth-Konto umschichten können. Dabei fallen die Steuern sofort an, künftige Wertsteigerungen und Auszahlungen bleiben jedoch steuerfrei.

Aufgrund ihres damals niedrigen Gesamteinkommens hätte der Steuersatz bei diesen Umschichtungen bei lediglich 12 Prozent gelegen. Das Hinauszögern der Besteuerung führte letztlich zu einer deutlich höheren Abgabenlast.
Was Sparer in Deutschland daraus lernen können
Das US-System mit 401(k) und Pflichtentnahmen lässt sich nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen. Das Grundproblem bei der nachgelagerten Besteuerung ist jedoch identisch.
Wer in Deutschland über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) spart, profitiert während des Berufslebens von steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträgen. In der Auszahlungsphase im Alter greift dann jedoch die volle Steuerpflicht.
Für gesetzlich Versicherte fallen bei Betriebsrenten zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Liegen im Alter weitere Einkünfte vor – etwa aus der gesetzlichen Rente oder privaten Verträgen –, kann der persönliche Steuersatz unerwartet hoch ausfallen.
Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss bei einer Entgeltumwandlung liegt bei 15 Prozent, sofern das Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge einspart. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass dieser Pflichtzuschuss oft nicht ausreicht, um die spätere Abgabenlast und die Vertragskosten auszugleichen, und halten häufig Zuschüsse von mindestens 60 Prozent für nötig.
