4 neue Gesetze ab September: Bei dieser Frist am 2. September drohen jetzt Strafen
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Im September treten in Deutschland neue Regelungen und Fristen für Verbraucher in Kraft.
Der September bringt gleich 4 wichtige Gesetzesänderungen und Neuregelungen für Verbraucher in Deutschland mit sich. Besonders eilig ist es bei einer harten Frist am 2. September, denn wer hier trödelt, riskiert empfindliche finanzielle Strafen.
Ob Steuern, Heizung oder Gesundheit: Viele Vorschriften greifen direkt in Ihren Alltag und Ihren Geldbeutel ein. Mit den richtigen Handgriffen sparen Sie jetzt bares Geld und vermeiden teuren Ärger mit Behörden.
Welche Frist läuft am 2. September für die Steuererklärung ab?
Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist und diese ohne Steuerberater erledigt, muss den 2. September rot im Kalender markieren. An diesem Tag endet die offizielle Abgabefrist für das vorangegangene Steuerjahr beim Finanzamt.
Verpassen Sie diesen Stichtag ohne triftigen Grund, setzen die Finanzämter automatisch einen Verspätungszuschlag fest. Dieser beträgt mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung.
Nur wer die Steuererklärung über einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater einreicht, profitiert von einer deutlich längeren Frist bis zum Frühjahr des Folgejahres.
Wie sichern Sie sich jetzt die neue KfW-Heizungsförderung?
Im September startet die nächste wichtige Antragsphase des Gebäudeenergiegesetzes bei der staatlichen Förderbank KfW. Jetzt können auch Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Zuschüsse für den Heizungstausch beantragen.
Der Staat übernimmt dabei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten beim Einbau klimafreundlicher Heizsysteme wie Wärmepumpen. Wer den Antrag rechtzeitig stellt, sichert sich mehrere tausend Euro Direkthilfe.
So sichern Sie sich den Heizungszuschuss in 3 Schritten
- Schritt 1: Schließen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb ab, der eine aufschiebende Bedingung zur Förderzusage enthält.
- Schritt 2: Erstellen Sie ein Nutzerkonto im Online-Portal „Meine KfW“ und halten Sie Ihre Steuer-ID sowie Grundbuchdaten bereit.
- Schritt 3: Reichen Sie den Förderantrag vollständig digital ein, bevor die Handwerker mit der Installation beginnen.
Was ändert sich beim digitalen Organspende-Register?
Das zentrale Organspende-Register erhält im September eine direkte Anbindung an die Apps der gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch können Sie Ihre persönliche Erklärung zur Spendenbereitschaft noch schneller und sicherer digital hinterlegen.
Für den Login in der Kassen-App benötigen Sie lediglich Ihre elektronische Gesundheitskarte sowie die dazugehörige PIN. Ihre gespeicherte Entscheidung lässt sich jederzeit mit wenigen Klicks ändern oder komplett widerrufen.
Der traditionelle Organspendeausweis aus Papier oder Plastik behält weiterhin seine volle Gültigkeit. Niemand wird gezwungen, das digitale Register zu nutzen.
Welche Leuchtmittel verschwinden aus den Supermarktregalen?
Aufgrund strenger europäischer Ökodesign-Vorgaben läuft die Produktion bestimmter Halogen- und Leuchtstofflampen endgültig aus. Hersteller dürfen diese stromintensiven Leuchtmittel ab September nicht mehr für den europäischen Markt produzieren.
Händler im Einzelhandel verkaufen aktuell nur noch ihre vorhandenen Restbestände ab. Danach finden Verbraucher in den Regalen fast ausschließlich langlebige und stromsparende LED-Alternativen.
Bereits gekaufte Lampen in Ihrem Haushalt dürfen Sie selbstverständlich ohne Einschränkung weiternutzen, bis diese ihr Lebensende erreichen.
