Zum Inhalt springen
On Air Festival

40 m² Schatten für 17 Rinder: Landwirt zieht vor das Schweizer Bundesgericht

40 m² Schatten für 17 Rinder: Landwirt zieht vor das Schweizer Bundesgericht Aktuelle News

40 m² Schatten für 17 Rinder: Landwirt zieht vor das Schweizer Bundesgericht

Ein großer Baum bot 17 Weidetieren an einem 32-Grad-Tag rund 40 Quadratmeter Schutz vor der Sonne. Dem Veterinäramt des Kantons Zürich reichte das nicht aus, da nicht alle Tiere gleichzeitig darunter Platz fanden.

Die Behörde forderte zusätzliche künstliche Schattenplätze für die Herde. Der betroffene Rinderhalter aus dem Zürcher Unterland weigerte sich, verlor vor den ersten Instanzen und zieht nun vor das höchste Gericht der Schweiz.

Streit um Schattenflächen landet vor dem Bundesgericht

Auslöser des Rechtsstreits waren unangekündigte Kontrollen des Veterinäramts in zwei aufeinanderfolgenden Sommern. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung und von der Polizei verlangte das Amt die Errichtung baulicher Schattenspender auf der Weide.

Der Landwirt argumentierte dagegen, dass natürliche Gegebenheiten wie Bäume oder Waldränder völlig ausreichen. Künstliche Unterstände würden zudem die für Weidetiere wichtige Luftzirkulation behindern.

Sowohl die kantonale Gesundheitsdirektion als auch das Verwaltungsgericht wiesen die Einwände des Bauern ab. Das Gericht verurteilte ihn zur Zahlung von 3.100 Franken an Verfahrenskosten. Der Landwirt legte Beschwerde ein und brachte den Fall vor das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne.

Für alle, die Landwirtschaft leben

Für alle, die Landwirtschaft leben

Meldungen über Online-Portale nehmen zu

In heißen Sommern verzeichnen die Behörden eine steigende Zahl an Hinweisen auf Weidetiere ohne ausreichenden Sonnenschutz. Das Veterinäramt des Kantons Zürich bietet dafür auf seiner Website eine direkte Eingabemaske an, über die Bürger Fotos und Beobachtungen hochladen können.

Bauernverband befürchtet Rückzug aus der Weidehaltung

Martin Haab, Nationalrat und Präsident des Zürcher Bauernverbandes, bestätigte mehrere vergleichbare Verfahren und Strafen im Kanton. Das Schweizer Tierschutzrecht schreibt Schatten für jedes Tier vor, lässt im Vollzug jedoch behördlichen Ermessensspielraum.

Haab warnt davor, dass überharte Kontrollen Landwirte dazu bewegen könnten, Tiere an heißen Tagen gar nicht mehr auf die Weide zu lassen, sondern dauerhaft im Stall zu halten.

Kritik an Standards für Fleischimporte

Der Verbandspräsident kritisierte zudem bestehende Doppelstandards beim Fleischimport. Während heimische Halter strengen Auflagen unterliegen, gelte dies für Importware aus Übersee oft nicht.

In großen südamerikanischen Feedlots spiele Hitzeschutz für Mastrinder kaum eine Rolle, dennoch gelange solches Fleisch problemlos in den Handel.