650 Euro für Parkhaus bezahlt: AirTag entlarvt Flughafen-Dienstleister
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Viele Reisende buchen feste Stellplätze, um ihr Auto während des Urlaubs sicher zu wissen.
Die 42-jährige Nienke und ihr Ehemann reisen regelmäßig aus den Niederlanden zu ihrer Immobilie in Spanien. Um ihr Auto während der Abwesenheit sicher unterzubringen, mieteten sie für 650 Euro pro Jahr einen festen Stellplatz nahe dem Abflughafen.
Der gebuchte Dienstleister versprach auf seiner Internetseite ein sauberes, überdachtes und videoüberwachtes Parkhaus. Drei Jahre lang vertraute das Paar dem Angebot, ohne Verdacht zu schöpfen.
AirTag deckt falschen Stellplatz auf
Erst als das Auto eines Bekannten gestohlen wurde, platzierte Nienkes Ehemann einen Apple AirTag im eigenen Fahrzeug. Die anschließende Überprüfung des Standorts brachte Klarheit über den tatsächlichen Verbleib des Wagens.
Statt der versprochenen Parkgarage zeigte das Ortungssignal eine gewöhnliche Wohngegend, etwa einen Kilometer vom Flughafen entfernt. Auf Satellitenbildern war an dieser Adresse kein Parkhaus zu finden.
Parkhaus
Schaden am Fahrzeug und fadenscheinige Ausreden
Vor der nächsten Abreise kontrollierten die Besitzer den vom Tracker gemeldeten Ort persönlich. Das Auto parkte ungeschützt am Rand einer öffentlichen Wohnstraße zwischen den Fahrzeugen von Anwohnern.

Zudem wies die Autotür eine deutliche Delle auf. Der Betreiber behauptete auf Nachfrage zunächst, nichts davon zu wissen, und sprach später von einem Einzelfall aufgrund einer vorübergehend vollen Garage. Die Kosten für die Reparatur blieben an den Fahrzeughaltern hängen.
Mann verwendet Laptop
Vorsichtsmaßnahmen bei Flughafen-Parkdiensten
Reisende sollten vor der Buchung von Valet- oder Parkplatzdiensten gründliche Recherchen anstellen. Kundenbewertungen, Handelsregistereinträge und Mitgliedschaften in anerkannten Branchenverbänden geben Aufschluss über die Seriosität.
Beweise vor der Schlüsselübergabe sichern
Rechtsexperten raten dazu, den genauen Zustand des Autos sowie den Kilometerstand unmittelbar vor der Übergabe per Foto zu dokumentieren. Treten während der Standzeit Schäden auf oder wurden übermäßige Strecken zurückgelegt, erleichtert dies die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Sämtliche Wertsachen gehören vor der Abgabe grundsätzlich aus dem Fahrzeug entfernt.


