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7.000 Watt und 97 km/h: Warum das 87-Kilo-Bike von Aniioki kein Fahrrad ist

Aniioki A9 Pro Max E-Bike mit Doppelmotor und breiten Reifen Aktuelle News

Das Aniioki A9 Pro Max leistet bis zu 7.000 Watt und wiegt über 85 Kilogramm.

Der US-Hersteller Aniioki bringt mit dem A9 Pro Max ein massives Zweirad in drei Versionen nach Europa. Mit Spitzenleistungen von bis zu 7.000 Watt und Geschwindigkeiten weit über 80 km/h verlässt das Modell jedoch den Rahmen üblicher Pedelecs.

In Deutschland gilt das Gefährt rechtlich nicht als Fahrrad. Da Hinweise auf eine EU-Typgenehmigung oder Übereinstimmungsbescheinigung im Shop fehlen, ist die Nutzung auf öffentlichen Straßen verboten.

Zwei Motoren und ein Gewicht von bis zu 87,5 Kilogramm

Im Basismodell A9 Pro Max 2.0 arbeiten zwei Radnabenmotoren mit jeweils 2.500 Watt, die zusammen eine kurzzeitige Spitzenleistung von 6.000 Watt liefern. Die beiden stärkeren Modellvarianten bringen es laut Datenblatt sogar auf bis zu 7.000 Watt.

Die Preise für den europäischen Markt staffeln sich wie folgt:

  • A9 Pro Max 60V Dual Motor 2.0: 3.399 Euro
  • A9 Pro Max Dual Motor 3.0: 3.499 Euro
  • A9 Pro Max GT: 4.399 Euro

Für die nötige Energie sorgen Akkus mit Kapazitäten zwischen 4,2 und 5,04 Kilowattstunden. Dadurch steigt das Gesamtgewicht massiv an: Mit dem 70-Ah-Akku wiegt das Bike 85,4 Kilogramm, mit dem 80-Ah-Akku sogar 87,5 Kilogramm.

Zur weiteren Ausstattung gehören 4,8 Zoll breite Reifen, eine Vollfederung sowie drei 300 Millimeter große Bremsscheiben, von denen zwei an der Vorderradnabe montiert sind.

Unklare Werte bei Tempo und Reichweite

Die Höchstgeschwindigkeit liegt laut Hersteller je nach Ausführung zwischen 75 km/h und 97 km/h beim GT-Modell. Auf derselben Produktseite finden sich allerdings auch abweichende Angaben von 87 km/h, ohne dass die jeweiligen Testbedingungen genannt werden.

Auch die versprochene Reichweite von mehr als 320 Kilometern ist mangels standardisierter Messverfahren kaum verlässlich einzuschätzen.

Fehlende Genehmigungen blockieren die Straßenzulassung

Nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gilt ein Zweirad nur dann als Pedelec, wenn die Nenndauerleistung maximal 250 Watt beträgt und der Motor ausschließlich beim Treten bis 25 km/h unterstützt. Das A9 verfügt dagegen über einen Gasgriff, einen Tempomaten und übertrifft diese Grenzwerte deutlich.

7.000 Watt und 97 km/h: Warum das 87-Kilo-Bike von Aniioki kein Fahrrad ist

Für den Einsatz im Straßenverkehr schreibt § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eine Typ- oder Einzelgenehmigung sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Zudem sind ein Versicherungskennzeichen, eine passende Fahrerlaubnis nach § 6 FeV und ein geeigneter Schutzhelm nach § 21a StVO verpflichtend.

Ohne entsprechende Papiere darf das Zweirad ausschließlich auf privatem, vollständig abgesperrtem Gelände bewegt werden. Ein öffentlich zugänglicher Supermarktparkplatz genügt nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm nicht.

Zugelassene Rückspiegel für schnelle Zweiräder

Wer auf schnellen E-Bikes oder S-Pedelecs unterwegs ist, benötigt gesetzeskonformes Zubehör mit entsprechender E-Prüfnummer.

Ergotec M 99 LV Fahrradspiegel
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Der Ergotec M-99 eignet sich als Lenkerrohrspiegel für höhere Geschwindigkeiten und verfügt über die erforderliche Zulassung.

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Als funktionale Option zur Montage am Lenkerrohr bietet sich auch der M-Wave Spy Space an.

Busch & Müller Cycle Star E 12285
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Für die Befestigung am Lenkerende ist der Busch & Müller Cycle Star E ausgelegt.

Contec Ct Rückspiegel E-View King Dazz Links Schwarz
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Der Contec E-View King verfügt über getöntes Glas zur Reduzierung von Blendeffekten im Straßenverkehr.