7-köpfige Familie tauscht Abriss-Hochhaus gegen Haus mit 5 Schlafzimmern
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Eine Großfamilie wechselt nach dem Abrissbeschluss ihres Wohnblocks in ein geräumiges Haus mit Garten.
Ein anstehender Gebäudeabriss bedeutete für eine siebenköpfige Familie den direkten Weg in ein neues Zuhause. Willeke und Richard Rijlaarsdam tauschten ihre Wohnung in einem maroden Hochhaus gegen ein Haus mit Garten und fünf Schlafzimmern ein.
Möglich machte dies ein kommunales Stadterneuerungsprogramm in der niederländischen Gemeinde Ede. Da ihr bisheriger Wohnblock abgerissen wird, erhielt die Großfamilie mit ihren fünf Kindern bei der Vergabe von Sozialwohnungen Vorrang und zog in den ruhigen Stadtteil Kernhem.
Vom Problemviertel ins ländliche Idyll
Der Umzug erfolgte ohne lange Vorlaufzeit direkt nach einer Urlaubsrückkehr. Die ersten Nächte verbrachte die Familie noch auf Luftmatratzen im neuen Domizil.
Der Kontrast zur bisherigen Wohnsituation ist gravierend. Statt Sirenen und Straßenlärm blickt die Familie nun direkt auf Wiesen.
„Wenn wir abends hier im Garten sitzen und einen Kaffee trinken, hören wir keine Sirenen oder Schreie, sondern das Muhen der Kühe“, berichtet Mutter Willeke gegenüber der Regionalzeitung De Gelderlander. Selbst der Geruch von frisch ausgebrachter Gülle auf den angrenzenden Feldern sei nach den Jahren im Hochhaus eine willkommene Abwechslung.

Rechtliche Lage: Was bei Abriss und Kündigung gilt
Muss ein bewohntes Gebäude abgerissen werden, greifen im Mietrecht strenge Regeln. Wollen Eigentümer ein Wohngebäude abreißen und neu errichten, kommt eine sogenannte Verwertungskündigung zum Tragen.
Die Hürden für eine solche Beendigung des Mietverhältnisses sind hoch. Vermieter müssen detailliert nachweisen, dass ihnen durch den Fortbestand des Mietvertrags erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen würden – etwa wenn eine Sanierung des Altbestands wirtschaftlich unzumutbar ist.
Grenzen der Verwertungskündigung
Die geplante bauliche Maßnahme muss zudem angemessen sein. Ein Abriss lässt sich nicht rechtfertigen, wenn stattdessen ein unverhältnismäßig luxuriöser Neubau geplant ist und eine kostengünstigere Sanierung denselben Zweck erfüllen würde.
Einen automatischen Anspruch auf die Bereitstellung von Ersatzwohnraum haben Mieter nach einer wirksamen Verwertungskündigung gesetzlich in der Regel nicht.
