75 Euro Strafe: Italien plant Bußgeld für Fußgänger mit Smartphone
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Italien will abgelenkte Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn zur Kasse bitten.
Wer beim Gang über die Straße schnell Nachrichten tippt oder Benachrichtigungen prüft, muss in Italien womöglich bald tief in die Tasche greifen. Eine geplante Reform der dortigen Straßenverkehrsordnung sieht Sanktionen für abgelenkte Passanten vor.
Ziel der Gesetzesinitiative ist es, die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren, die durch die Unachtsamkeit von Fußgängern verursacht werden.
75 Euro Bußgeld für den Blick aufs Display
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro vor. Die Strafe soll unabhängig davon greifen, ob man die Straße an einem regulären Fußgängerüberweg oder an anderer Stelle überquert.
Auf Gehwegen und Bürgersteigen bleibt die Handynutzung hingegen weiterhin ohne Einschränkungen erlaubt.
Eine Person blickt beim Gehen auf ihr Smartphone.
Sonderregelung für Kopfhörer
Kopfhörer und Freisprecheinrichtungen dürfen Fußgänger weiterhin nutzen. Voraussetzung ist laut Verkehrsministerium jedoch, dass Umgebungsgeräusche auf beiden Ohren noch einwandfrei wahrgenommen werden können.

Nach Ablauf der Frist für Verbandsstellungnahmen Mitte September soll der finale Gesetzestext im Oktober verabschiedet werden.
Die Rechtslage für Fußgänger in Deutschland
In Deutschland existiert kein explizites Handyverbot für Passanten auf der Straße. Strikte Vorschriften gelten primär für Autofahrer: Die Smartphone-Nutzung am Steuer kostet regulär 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.
Bei einer konkreten Gefährdung oder einem Unfall steigt die Strafe für Autofahrer auf bis zu 200 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Fahranfänger in der Probezeit müssen zudem mit einer Verlängerung um zwei Jahre und einem Aufbauseminar rechnen.
Trotzdem drohen auch Fußgängern in Deutschland bei Fehlverhalten Verwarnungsgelder:
- Rotlichtverstoß: Das Überqueren einer Fußgängerampel bei Rot kostet fünf Euro.
- Falsche Straßenseite: Wer außerorts die falsche Seite nutzt oder trotz vorhandenem Gehweg auf der Fahrbahn läuft, zahlt fünf Euro.
- Unachtsames Queren: Das unvorsichtige Überqueren der Straße mit Unfallfolge schlägt mit zehn Euro zu Buche.
- Kraftfahrstraßen & Autobahnen: Das Betreten ist verboten und kostet zehn Euro.
- Geschlossene Bahnschranken: Das Überwinden einer Schranke zieht 350 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg nach sich.

