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Ab 2. Januar 2027: Bundesregierung plant Start der staatlichen Brieftasche „d-you“

Ab 2. Januar 2027: Bundesregierung plant Start der staatlichen Brieftasche „d-you“ Aktuelle News

Ab 2. Januar 2027: Bundesregierung plant Start der staatlichen Brieftasche „d-you“

Das zentrale Digitalprojekt der Bundesregierung nimmt konkrete Formen an. Ab dem 2. Januar 2027 sollen Bürger in Deutschland mit der staatlichen Brieftasche „d-you“ wichtige Dokumente wie den Personalausweis und den Führerschein auf dem Smartphone speichern können.

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) stellte das Vorhaben am Mittwoch auf einer Pressekonferenz vor. Das Ziel: Der physische Geldbeutel soll künftig für viele Behördengänge und alltägliche Nachweise zu Hause bleiben können.

Einsatz bei Behörden und Unternehmen

Die Anwendung soll weit über rein staatliche Verwaltungsakte hinausgehen. Geplant ist der Einsatz beim Ummelden des Wohnsitzes, der Kfz-Zulassung oder bei Anträgen auf Eltern- und Arbeitslosengeld.

Gleichzeitig bindet das Ministerium die Privatwirtschaft ein, um der App von Beginn an Reichweite zu verschaffen. Rund 40 Partner aus Wirtschaft und Verwaltung bereiten Anwendungen zum Starttermin vor.

  • Wirtschaftspartner: Deutsche Post, Eon, Rossmann und Vodafone
  • Behörden und Institutionen: Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung und diverse Universitäten
  • Funktionen: Altersnachweis, digitaler Vertragsabschluss und Kontoeröffnungen

Sicherheitsbedenken und historische Hürden

Das Vorhaben gilt als politischer Prüfstein für die Digitalisierung der Verwaltung. Bereits 2021 scheiterte der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) an der Einführung eines digitalen Führerscheins, der kurz vor der Bundestagswahl wegen Sicherheitsmängeln gestoppt werden musste.

Auch bei „d-you“ gibt es kritische Stimmen. Laut einem Bericht des „Tagesspiegel“ wurden Bedenken bezüglich der IT-Sicherheit, unter anderem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), bisher nicht vollständig ausgeräumt. Zudem steht der Datenschutz nach einem jüngsten Datenleck in der Berliner Senatsverwaltung unter besonderer Beobachtung.

Niedrige Nutzungsquote beim Online-Ausweis als Warnsignal

Ein zentrales Problem bisheriger digitaler Angebote ist die fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Online-Funktion des klassischen Personalausweises existiert seit über 15 Jahren, wird jedoch kaum genutzt.

Daten der Initiative D21 aus dem eGovernment Monitor belegen, dass bislang lediglich rund 25 Prozent der Bürger die Online-Ausweisfunktion jemals verwendet haben. Viele kennen die Option zur Rentenabfrage, Punkteeinsicht in Flensburg oder Kontoeröffnung per AusweisApp gar nicht.

Europäischer Zeitplan und Namensgebung

Mit der App setzt Deutschland Vorgaben der Europäischen Union um, die für alle Mitgliedsstaaten die Bereitstellung einer solchen Wallet vorsehen. Mit dem anvisierten Termin am 2. Januar 2027 verfehlt die Bundesregierung das ursprüngliche Jahresendziel der EU knapp.

Die Wahl des Namens „d-you“ erklärt das Ministerium über die Konzeption: Das „d“ stehe gleichermaßen für digital und Deutschland. Das englische „you“ soll den Nutzer ins Zentrum rücken und den europäischen Rahmen der Anwendung verdeutlichen.