Ab 29. November 2026: Neuwagen erhalten digitalen Umweltpass per QR-Code
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Der digitale Umweltpass wird ab Ende 2026 für neue Fahrzeugmodelle in der EU verpflichtend.
Ab dem 29. November 2026 greift in der Europäischen Union eine wesentliche Neuerung für die Automobilbranche: Für alle neu typgenehmigten Pkw und leichten Nutzfahrzeuge müssen Hersteller künftig einen sogenannten Environmental Vehicle Passport (EVP) ausstellen. Die Pflicht wird im Rahmen der Euro-7-Abgasnorm eingeführt.
Bei dem Umweltpass handelt es sich nicht um ein physisches Dokument oder eine Plastikkarte, sondern um einen rein digitalen Datensatz. Er bündelt zertifizierte Kennzahlen zu Verbrauch, Emissionen und elektrischer Reichweite.
Direkter Zugriff über QR-Code am Fahrzeug
Die EU-Vorschriften verlangen, dass der Datensatz einfach und barrierefrei abrufbar ist. Der Zugang erfolgt über einen QR-Code, der entweder dauerhaft und gut sichtbar an der Karosserie angebracht ist oder im Infotainment-System hinterlegt wird. Auf dem Fahrzeugdisplay darf sich der Code maximal fünf Menüebenen von der Startseite entfernt befinden.
Das Scannen des Codes führt direkt auf eine abgesicherte Webseite. Nutzer benötigen weder eine separate App noch ein Kundenkonto, um die Daten einzusehen. Lediglich bei allgemeineren Zielseiten kann die Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) erforderlich sein.
Unterschiedliche Messwerte für Verbrenner und Stromer
Der Inhalt des Passes richtet sich nach dem Antriebskonzept des jeweiligen Fahrzeugs:
- Verbrennungsmotoren: Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO₂-Ausstoß.
- Elektrofahrzeuge: Messwerte zu Stromverbrauch, elektrischer Reichweite und Haltbarkeit der Antriebsbatterie.
Der Umweltpass dient ausschließlich als standardisierter Informationsnachweis über Umwelteigenschaften. Die gesetzlichen Zulassungsdokumente wie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ersetzt er nicht.
Zweistufiger Zeitplan für den Euro-7-Umweltpass
Die Pflicht zur Bereitstellung des EVP gilt zunächst nicht flächendeckend für jedes verkaufte Neufahrzeug. Der Stichtag im November 2026 betrifft ausschließlich Fahrzeugtypen, die ab diesem Datum eine neue EU-Typgenehmigung erhalten. Bereits genehmigte Modelle dürfen Hersteller vorerst weiterhin ohne den Pass ausliefern.

Ein Jahr später, ab dem 29. November 2027, gilt die Euro-7-Verordnung für ausnahmslos alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge. Für Hersteller von Kleinserien räumt die EU eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2030 ein. Eine nachträgliche Ausstellung für Bestandsfahrzeuge findet nicht statt.
Vorgaben für Langzeitarchivierung und Batteriezustand
Der digitale Pass bleibt über die gesamte Lebensdauer mit dem Fahrzeug verknüpft. Fahrzeughersteller sind gesetzlich verpflichtet, die Datenbankabfrage für mindestens 20 Jahre ab dem Produktionsdatum online bereitzustellen. Davon profitieren insbesondere spätere Gebrauchtwagenkäufer, die so auf die ursprünglichen Werksangaben zugreifen können.
Den tagesaktuellen Alterungszustand einer gebrauchten Batterie zeigt der Umweltpass allerdings nicht an. Hierfür greifen separate Euro-7-Regelungen: Fahrer müssen über die Bordsysteme den aktuellen Zustand des Akkus direkt auslesen können.
Zusätzlich schreibt Euro 7 feste Grenzwerte für die Haltbarkeit von Antriebsbatterien vor:
- Nach 5 Jahren oder 100.000 Kilometern: Mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität.
- Nach 8 Jahren oder 160.000 Kilometern: Mindestens 72 Prozent der ursprünglichen Kapazität.
Ausschlaggebend ist das Kriterium, das zuerst eintritt.
