Alkoholverbot an 5.400 Bahnhöfen: Deutsche Bahn greift ab 1. September durch
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Die Deutsche Bahn setzt das Alkoholkonsumverbot schrittweise an allen bundesweiten Stationen durch.
Die Deutsche Bahn verschärft die Hausordnung auf ihren Stationen drastisch. Ab dem 1. September 2024 gilt an vier weiteren großen Bahnhöfen ein striktes Konsumverbot für alkoholische Getränke: am Berliner Hauptbahnhof, in Berlin-Gesundbrunnen sowie an den Hauptbahnhöfen in Kiel und Braunschweig.
Dieser Schritt markiert den Auftakt für eine bundesweite Regelung. Bis zum 15. Oktober weitet der Konzern das Verbot schrittweise auf alle rund 5.400 DB-Bahnhöfe in ganz Deutschland aus.
Sicherheit und Konfliktprävention im Fokus
Mit der Maßnahme reagiert das Unternehmen auf Sicherheitsbedenken im öffentlichen Raum. Das vorrangige Ziel ist es, alkoholbedingte Auseinandersetzungen zu minimieren und den Schutz von Fahrgästen sowie Bahnmitarbeitern zu verbessern.
Als Vorbild dient der Hamburger Hauptbahnhof. Dort führte ein ähnliches Verbot laut Bahnangaben bereits zu einem messbaren Rückgang von Gewaltdelikten und Zwischenfällen.
Geltungsbereich der neuen Hausordnung
Das Verbot greift auf allen Flächen, die dem Hausrecht der Deutschen Bahn unterliegen. Für Reisende und Besucher gelten dabei klare Vorgaben.

Was verboten ist und was erlaubt bleibt
- Untersagt: Der Konsum von Bier, Wein, Spirituosen und Mischgetränken auf allen Bahnsteigen, in den Bahnhofshallen sowie in Durchgängen des DB-Geländes.
- Erlaubt: Der Ausschank und Konsum innerhalb der gastronomischen Betriebe wie Restaurants, Bars oder Cafés im Bahnhofsgebäude.
- Erlaubt: Der Transport von originalverschlossenen Flaschen und Dosen nach dem Einkauf.
- Erlaubt: Das Trinken in den Zügen der Deutschen Bahn, da hierfür bislang kein generelles Konsumverbot existiert.
Sicherheitskräfte und drohende Konsequenzen
Für die Durchsetzung der neuen Vorschriften sind die Sicherheitsdienste der Bahn gemeinsam mit der Bundespolizei zuständig. Bei Missachtung der Regeln greift ein mehrstufiges Verfahren.
Wer mit einer offenen Flasche oder Dose angetroffen wird, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Uneinsichtige Personen oder wiederholte Verstöße können mit einem offiziellen Hausverbot für den jeweiligen Bahnhof geahndet werden.
Gewerkschaften wie die EVG und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie Fahrgastverbände begrüßen die Neuerung grundsätzlich. Sie betonen jedoch, dass die Maßnahme nur dann eine nachhaltige Wirkung zeigt, wenn dauerhaft ausreichend Personal für Kontrollen bereitsteht.
