Alkoholverbot an 5.400 Bahnhöfen: Deutsche Bahn startet nächste Stufe
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Die Deutsche Bahn setzt das Alkoholkonsumverbot schrittweise an ihren Stationen um.
Die Deutsche Bahn weitet ihr Alkoholkonsumverbot auf weitere Großstadtstationen aus. Neu auf der Liste stehen der Berliner Hauptbahnhof, Berlin-Gesundbrunnen sowie die Bahnhöfe in Kiel und Braunschweig.
Der Schritt ist Teil eines bundesweiten Stufenplans. Bis zum 15. Oktober 2026 soll das Trinken von Alkohol an allen rund 5.400 Bahnhöfen in ganz Deutschland untersagt werden.
Nach Angaben des Konzerns zeigen bisherige Testphasen spürbare Effekte: An Stationen mit Verbot verzeichne man weniger Müll sowie einen Rückgang von Gewaltdelikten und alkoholbedingten Konflikten, etwa am Hamburger Hauptbahnhof.
Alkoholverbot an Bahnhöfen
Bereits über 30 Hauptbahnhöfe betroffen
Aktuell gilt die Maßnahme bereits an mehr als 30 Standorten in Deutschland, darunter an den Hauptbahnhöfen von Dortmund, Düsseldorf, Köln, Bonn, Frankfurt, München und Bremen.
Die Neuregelung verbietet ausschließlich das Trinken vor Ort. Wer verschlossene Flaschen oder Dosen lediglich im Gepäck transportiert, muss keine Konsequenzen fürchten.
Auch die Gastronomiebetriebe und Lokale innerhalb der Bahnhofsgebäude sind von den Einschränkungen ausgenommen. Verstöße im öffentlichen Bahnhofsbereich ahndet das Sicherheitspersonal zunächst mit einem Platzverweis, bei wiederholter Missachtung droht ein Hausverbot.
Personalfragen und die Praxis im Alltag
Hinter der lückenlosen Durchsetzung der Hausordnung stehen jedoch offene Fragen. Weder bei der DB Sicherheit noch bei der ohnehin stark ausgelasteten Bundespolizei ist für die Kontrollen zusätzliches Personal vorgesehen.
Die Bahn setzt vor allem auf eine präventive und abschreckende Wirkung der Verbote. Auch an den bisherigen Standorten werde laut Konzern pragmatisch agiert, ohne flächendeckende Dauerkontrollen.
Regeln für Züge und Spieltage
Eine besondere Herausforderung stellen Bundesliga-Spieltage dar, an denen Tausende Fans durch die Knotenpunkte reisen. Die Sicherheitskräfte sollen an diesen Tagen mit Augenmaß vorgehen und primär auf sichtbare Präsenz sowie Deeskalation setzen.
In den Fernzügen der Deutschen Bahn bleibt Alkohol weiterhin erlaubt und wird regulär im Bordbistro verkauft. Auch mitgebrachte Getränke dürfen Fahrgäste in ICE und IC trinken, solange andere Reisende nicht gestört werden.
Im Nah- und Regionalverkehr entscheiden die jeweiligen Verkehrsverbünde eigenständig: In Regionen wie Hamburg, Köln, München oder Nürnberg ist der Konsum in Regionalzügen und S-Bahnen bereits seit Jahren verboten.

