Angriff im Milaneo Stuttgart: 47-jährige Frau erliegt im Krankenhaus ihren Verletzungen
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Das Einkaufszentrum Milaneo in Stuttgart, Tatort des schweren Angriffs Ende Juli.
Wochenlang kämpften Ärzte um das Leben einer 47-jährigen Frau, die Ende Juli im Stuttgarter Einkaufszentrum Milaneo brutal attackiert worden war. Nun ist das Opfer seinen schweren Verletzungen erlegen.
Das gaben die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Polizeipräsidium am Mittwochnachmittag offiziell bekannt. Unter dringendem Tatverdacht steht der 54-jährige Ehemann der Frau.
Attacke am Arbeitsplatz kurz nach Ladenöffnung
Die folgenschwere Tat ereignete sich am Vormittag des 23. Juli. Der Mann soll seine von ihm getrennt lebende Ehefrau an ihrem Arbeitsplatz in einem Lebensmittelgeschäft im Untergeschoss des Einkaufszentrums aufgesucht haben.
Dort griff er die 47-Jährige kurz nach der Öffnung des Geschäfts unvermittelt mit einem Messer an und zündete sie anschließend an. Anwesende Zeugen handelten geistesgegenwärtig und löschten die Flammen mithilfe eines Feuerlöschers.
Das Milaneo-Einkaufszentrum im Stuttgarter Europaviertel nach dem Vorfall.
Dem mutmaßlichen Täter gelang zunächst die Flucht. Nach einer knapp zweistündigen Fahndung konnte die Polizei den 54-Jährigen schließlich im Stadtteil Stuttgart-Sillenbuch festnehmen.

Vorgeschichte mit häuslicher Gewalt
Ermittlungen ergaben, dass es bereits vor dem Angriff zu Übergriffen innerhalb der Beziehung gekommen war. Im Juni war die Polizei wegen eines Vorfalls von häuslicher Gewalt eingeschaltet worden.
Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt und Traumata in Stuttgart.
Gerichtliches Annäherungsverbot verhängt
Infolge des Vorfalls im Juni erging ein gerichtlich angeordnetes Kontakt- und Annäherungsverbot gegen den Mann. Dieses Verbot war dem 54-Jährigen bekannt, er hatte juristischen Widerspruch dagegen eingelegt.
Bis zum Morgen der Tat im Milaneo gab es laut Behörden keine konkreten Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die gerichtlichen Auflagen. Gegen den Mann wurde Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen; er ist auf richterliche Anordnung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht.


