Zum Inhalt springen
On Air Festival

AUDI ohne vier Ringe: China-Stromer für 59.980 Euro per Parallelimport in Deutschland

AUDI Elektrofahrzeug ohne vier Ringe für den chinesischen Markt Aktuelle News

Die speziell für China konzipierten AUDI-Stromer tragen den Markennamen in Großbuchstaben statt der gewohnten vier Ringe.

E5 Sportback und E7X erreichen den deutschen Markt

Seit 2025 vertreibt Audi auf dem chinesischen Markt Elektroautos ohne das traditionsreiche Logo mit den vier Ringen. Stattdessen prangt der Markenname in Versalien auf der Karosserie. Wie die Automobilwoche berichtet, gelangen diese Fahrzeuge nun über freie Parallelimporteure nach Deutschland.

Nach Angaben des Importeurs Auto China durchlaufen die Fahrzeuge die notwendigen Homologationsprozesse und erhalten reguläre deutsche Zulassungspapiere. Preislich liegt der E5 Sportback bei 59.980 Euro, während für das größere SUV-Modell E7X mindestens 72.900 Euro fällig werden.

Damit zahlen Käufer in Deutschland etwa das Doppelte des ursprünglichen Preises in der Volksrepublik. Trotz des deutlichen Aufschlags verzeichnen die Importeure bereits erste Verkäufe und ein reges Kundeninteresse.

Plattform aus der Kooperation mit SAIC

Hinter der Marke AUDI steht ein Joint Venture des Ingolstädter Autobauers mit dem staatlichen chinesischen Hersteller SAIC. Die Fahrzeuge basieren auf der eigens entwickelten „Advanced Digitized Platform“.

AUDI ohne vier Ringe: China-Stromer für 59.980 Euro per Parallelimport in Deutschland

Laut einer Audi-Sprecherin sind die Modelle tief in das digitale Ökosystem Chinas eingebettet und exklusiv auf die Anforderungen dortiger Kunden zugeschnitten. Eine Belieferung anderer Märkte sei vom Hersteller nicht vorgesehen.

Hohe markenrechtliche Hürden für Händler

Der eigenmächtige Import birgt für Händler erhebliche juristische Gefahren. Fehlt die ausdrückliche Zustimmung des Herstellers für das Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum, greift das Markenrecht.

Ansgar Klein, Präsident des Bundesverbands freier Kfz-Händler (BVfK), warnt vor den Konsequenzen: „Selbst wenn die Juristen grünes Licht geben, bleibt faktisch ein Restrisiko.“ Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen der Hersteller können im Ernstfall existenzbedrohende Ausmaße annehmen.