AUDI ohne vier Ringe: China-Stromer kommen für ab 59.980 Euro nach Deutschland
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Die neuen AUDI-Modelle aus China werden mit Markenschriftzug statt der traditionellen vier Ringe ausgeliefert.
In China verzichtet der Ingolstädter Autobauer bei seiner Elektro-Schwestermarke auf das traditionelle Logo mit den vier Ringen und setzt stattdessen auf den Markennamen in Großbuchstaben. Nun erreichen die ersten Fahrzeuge dieser Baureihen über freie Händler auch Deutschland.
Wie die Branchenzeitung Automobilwoche berichtet, werden die E-Autos per Parallelimport nach Europa überführt und hierzulande homologiert. Über den Händler Auto China erhalten die Fahrzeuge die für den Straßenverkehr notwendigen EU-Nachweise sowie deutsche Zulassungspapiere.
Doppelter Preis im Vergleich zum chinesischen Markt
Die Preise für die Importfahrzeuge liegen deutlich über dem Niveau in Fernost. Für den E5 Sportback werden in Deutschland 59.980 Euro aufgerufen, während das größere SUV-Modell E7X ab 72.900 Euro angeboten wird.
Damit zahlen Käufer hierzulande etwa doppelt so viel wie Kunden auf dem chinesischen Heimatmarkt der Modelle. Trotz dieses deutlichen Aufpreises verzeichnen Importeure bereits erste Verkäufe.
Gemeinschaftsprojekt mit Partner SAIC
Die Marke AUDI ging aus einer Kooperation mit dem chinesischen Staatskonzern SAIC hervor. Die Fahrzeuge nutzen die eigens entwickelte „Advanced Digitized Platform“ und sind ab Werk für das digitale Ökosystem Chinas ausgelegt.

Zu den Importen äußert sich der Mutterkonzern zurückhaltend. Eine Audi-Sprecherin erklärte auf Anfrage lediglich, dass die im Joint Venture gebauten Modelle gezielt für chinesische Kundenbedürfnisse entwickelt wurden und ausschließlich für diesen Markt vorgesehen sind.
Händlerverband warnt vor juristischen Gefahren
Für Importeure und Zwischenhändler birgt das Geschäft abseits der offiziellen Vertriebswege massive rechtliche Risiken. Ansgar Klein, Präsident des Bundesverbands freier Kfz-Händler (BVfK), verweist auf vergleichbare Fälle aus der Vergangenheit.
Selbst bei positiven Ersteinschätzungen von Juristen bleibe ein Restrisiko bestehen. Sofern der Hersteller dem Weiterverkauf im europäischen Wirtschaftsraum nicht ausdrücklich zustimmt, drohen Händlern markenrechtliche Auseinandersetzungen mit existenziellen Konsequenzen.
