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Aus für den Zettel im Geldbeutel: Ab 2028 wird der digitale Kassenbon zum Standard

Digitaler Kassenbon auf dem Smartphone an der Kasse Aktuelle News

Ab 2028 sollen elektronische Belege den klassischen Papierbon im Einzelhandel weitgehend ablösen.

Der klassische Einkaufszettel aus Papier steht vor dem Aus: Von 2028 an sollen gedruckte Kassenbelege in Deutschland grundsätzlich durch einen digitalen Kassenbon ersetzt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett nach Vorlage durch das Bundesfinanzministerium (BMF) beschlossen. Verbraucher erhalten ihre Nachweise beim Einkauf künftig standardmäßig auf elektronischem Weg, während die bisherige generelle Pflicht zur Papierausgabe entfällt.

Mit der Neuregelung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, bürokratischen Aufwand für Bürger sowie Händler spürbar zu reduzieren und gleichzeitig Ressourcen zu schonen. Zugleich ist die Reform mit verschärften Vorgaben für Kassensysteme verknüpft, um Manipulationen bei Bareinnahmen wirksam zu verhindern.

Bundesfinanzministerium beendet Ära der Papierbelege

Die flächendeckende Umstellung markiert einen grundlegenden Wandel im täglichen Zahlungsverkehr. Anstelle automatischer Papierausdrucke wird die digitale Bereitstellung von Belegen – beispielsweise via Smartphone, QR-Code oder E-Mail – zur gesetzlichen Norm.

„Wir schaffen die Pflicht für Papierbons ab. Digitale Belege werden Standard. Das bedeutet weniger Bürokratie für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen.“

Damit reagiert die Politik auf die anhaltende Kritik an der 2020 eingeführten Belegausgabepflicht, die bei Händlern und Umweltverbänden wegen des massiven Verbrauchs von Thermopapier auf Unverständnis gestoßen war. Doch die Abschaffung des Papierzettels ist nur eine Seite der Gesetzesreform.

Härtere Regeln gegen Steuerhinterziehung: Kassenpflicht ab 100.000 Euro

Bislang nutzen viele Betriebe in Deutschland noch sogenannte offene Ladenkassen. Bei diesen Systemen werden Einnahmen häufig nur handschriftlich oder in Einzelfällen gar nicht erfasst, was nach Angaben des Finanzministeriums erhebliche Steuerausfälle begünstigt.

„Das kann Steuerhinterziehung begünstigen. Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.“

Um diese Lücken zu schließen, führt das Gesetz ab 2028 verbindliche Vorgaben für die technische Ausstattung von Gewerbetreibenden ein. Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro erwirtschaften, müssen künftig zwingend zertifizierte elektronische Kassensysteme einsetzen.

Ausnahmen für Kleinstbetriebe und Landwirtschaft

Um unverhältnismäßige Härten für Kleinstunternehmer und traditionelle Verkaufsformen zu vermeiden, sieht der Gesetzentwurf klare Freigrenzen vor:

Aus für den Zettel im Geldbeutel: Ab 2028 wird der digitale Kassenbon zum Standard
  • Geringer Barumsatz: Betriebe mit weniger als 12.000 Euro Barumsatz pro Jahr sind von der Pflicht zur elektronischen Kasse befreit.
  • Landwirtschaftliche Direktvermarktung: Ausnahmeregelungen greifen unter anderem für Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern sowie für den direkten Hofverkauf in der Landwirtschaft.

Die neuen Schwellenwerte sollen sicherstellen, dass vor allem umsatzstarke Betriebe digital nachrüsten, während Kleinstgewerbetreibende von teuren Investitionen verschont bleiben.

Die neuen Kassen- und Bonregeln im direkten Überblick

Kriterium Gesetzliche Regelung ab 2028
Standard-Belegform Digitaler Beleg (Papierbon-Pflicht entfällt)
Pflicht zu elektronischen Kassen Ab einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro
Befreiung für Bargeldkassen Unter 12.000 Euro jährlicher Barumsatz
Sonderregelung Direktvermarktung Ausnahmen u. a. für Selbsternte-Felder und Hofläden

Mit der Verabschiedung im Kabinett geht der Gesetzentwurf nun in das parlamentarische Verfahren, bevor die Regelungen mit der Übergangsfrist bis 2028 rechtsverbindlich in Kraft treten.


Hinweis auf Finanz- und Marktentwicklungen

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