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Aus für Rente mit 63: Bis zu 5 Jahre Übergangsfrist und Härtefallregeln im Gespräch

Kalenderblatt und Rentenunterlagen auf einem Schreibtisch Aktuelle News

Die Koalition plant das Aus für den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Arbeitsjahren.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hält am geplanten Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren fest. Innerhalb der schwarz-roten Koalition zeichnen sich nun jedoch konkrete Übergangsmodelle ab, um einen abrupten Bruch für rentennahe Jahrgänge zu verhindern.

Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) stellte klar, dass der Ausstieg schrittweise erfolgen müsse. Ein sofortiger Stopp ab Tag eins sei ausgeschlossen, so die Ministerin.

Übergangsfristen und Schutz für Härtefälle

Neben einer Übergangsphase stellte Warken gezielte Härtefallregelungen in Aussicht. Diese sollen Beschäftigten zugutekommen, die besonders fordernde Berufe ausgeübt haben oder gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen.

Die Koalition will diese Personengruppen genau definieren, bevor das Gesetz beschlossen wird. Auch die Rentenkommission empfiehlt für Menschen in rentennahen Jahrgängen mit nachgewiesenen gesundheitlichen Einschränkungen einen erleichterten Zugang zur Altersrente.

Debatte über fünfjährige Schonfrist

SPD-Rentenexpertin Annika Klose forderte zuletzt eine Übergangsfrist von mindestens fünf Jahren. Viele Beschäftigte hätten ihren Ausstieg aus dem Berufsleben bereits langfristig terminiert.

Vor allem laufende Vereinbarungen zur Altersteilzeit stellen ein juristisches und praktisches Problem dar. Endet die Regelung ohne ausreichenden Vertrauensschutz, drohen für bereits geschlossene Verträge finanzielle Lücken.

Aus für Rente mit 63: Bis zu 5 Jahre Übergangsfrist und Härtefallregeln im Gespräch

Was die Änderungen in der Praxis bedeuten

Die Bezeichnung „Rente mit 63“ trifft auf jüngere Jahrgänge faktisch nicht mehr zu. Für alle ab dem Geburtsjahr 1964 liegt das Eintrittsalter für die Rente nach 45 Versicherungsjahren regulär bereits bei 65 Jahren.

Ein vorzeitiger Renteneintritt bleibt weiterhin über die Altersrente für langjährig Versicherte nach mindestens 35 Beitragsjahren möglich. Hier fallen jedoch dauerhafte Abschläge an:

  • Pro Monat des vorzeitigen Ruhestands werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.
  • Ein um zwei Jahre vorgezogener Ruhestand bedeutet einen lebenslangen Rentenabschlag von 7,2 Prozent.
  • Die Rentenkommission schlägt zudem vor, die Mindestaltersgrenze für diese Variante zeitnah von 63 auf 64 Jahre anzuheben.

Widerstand aus den Bundesländern wächst

Unionsfraktionschef Thorsten Frei betonte, dass im parlamentarischen Verfahren noch Anpassungen am Reformpaket möglich seien. Das Gesetzesvorhaben dürfte im Bundestag noch intensive Verhandlungen auslösen.

Gegen die Abschaffung formiert sich derweil politischer Gegenwind aus den Ländern. Die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, Sven Schulze und Mario Voigt stellen sich ebenso gegen das Aus wie Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin Manuela Schwesig (SPD).