Zum Inhalt springen
On Air Festival

Badeunfall im Bergbad Bückeburg: 5-Jähriger im Wachkoma – Vater vor Gericht verurteilt

Badeunfall im Bergbad Bückeburg: 5-Jähriger im Wachkoma – Vater vor Gericht verurteilt Aktuelle News

Badeunfall im Bergbad Bückeburg: 5-Jähriger im Wachkoma – Vater vor Gericht verurteilt

Ein schwerer Badeunfall im Bergbad Bückeburg hat für ein Kind verheerende gesundheitliche Folgen. Ein Junge trieb minutenlang unbemerkt mit dem Kopf nach unten im Nichtschwimmerbecken. Das Kind überlebte, trug jedoch irreversible Hirnschäden davon und befindet sich seither im Wachkoma.

© Johannes Pietsch /SZLZ
Das Bergbad in Bückeburg, Schauplatz des schweren Badeunfalls.

Minuten unter Wasser: Schwere Hirnschäden

Der Vorfall ereignete sich im Juni 2025 im Nichtschwimmerbereich des Freibads. Das Kind trieb über mehrere Minuten hinweg mit dem Gesicht nach unten im Wasser, bevor Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden konnten.

Durch den massiven Sauerstoffmangel erlitt der Junge schwerste Schädigungen des Gehirns. Die Mediziner diagnostizierten ein Wachkoma, aus dem der Fünfjährige nach derzeitigem Stand nicht mehr erwachen wird.

Juristische Aufarbeitung vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft leitete nach dem Unglück Ermittlungen gegen den Vater des Jungen ein. Im Zentrum des Verfahrens stand die Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht am Beckenrand.

Urteil gegen den Vater gefallen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vater seine Aufsichtspflicht in erheblichem Maße vernachlässigt hatte. Im Prozess wurde das Schicksal des Kindes mit deutlichen Worten beschrieben: Sein Leben sei durch das Unglück vollständig zerstört.

Das Verfahren endete mit einer rechtskräftigen Verurteilung des Vaters wegen fahrlässiger Körperverletzung.