Ab dieser Temperatur müssen Vermieter die Heizung einschalten
- Die Heizpflicht besteht bei drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 12 Grad Außentemperatur oder 18 Grad Raumtemperatur.
- In Wohnräumen müssen Vermieter zwischen 6 und 23 Uhr Mindesttemperaturen von 20 bis 22 Grad Celsius gewährleisten.
- Zu starkes Auskühlen der Wohnung erhöht bei Unterschreitung der Taupunktgrenze massiv das Risiko für Schimmelbildung.
