Frist für Briefwahl zur Landtagswahl endet am Sonntag um 18 Uhr
- Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der zuständigen Behörde eingegangen sein.
- Der ausgefüllte Wahlbriefumschlag kann direkt in den Hausbriefkasten des zuständigen Wahlamts eingeworfen werden.
- Bei plötzlicher Krankheit ist ein kurzfristiger Briefwahlantrag am Wahltag noch bis 15:00 Uhr möglich.
