Gericht verbietet Bau von privatem Pool im Außenbereich
- Ein Landwirt wollte im Außenbereich seines Grundstücks einen 4 x 8 Meter großen Swimmingpool bauen.
- Das zuständige Bauamt lehnte den Bauantrag ab, da es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben handelt.
- Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung, da der Pool keinen direkten Bezug zur Landwirtschaft aufweist.
