Haftung nach Waschanlagenschäden: Wann Betreiber zahlen müssen
- Das Landgericht Frankenthal wies eine Schadensersatzklage für einen in der Waschstraße beschädigten Porsche ab.
- Betreiber haften nur bei nachweisbaren Pflichtverletzungen oder technischen Defekten in ihrem Verantwortungsbereich.
- Schäden sollten laut ADAC und Experten direkt vor Ort dokumentiert werden, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.
