Heckenschnitt: Verbot gilt in Deutschland noch bis 30. September
- Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet radikale Heckenschnitte bundesweit noch bis einschließlich 30. September 2026.
- Bei Verstößen gegen das Schnittverbot drohen je nach Bundesland Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
- Form- und Pflegeschnitte sowie das Entfernen von abgestorbenen Zweigen sind im September weiterhin erlaubt.
