Hohe Strafen: Zollregeln für Urlaubsmitbringsel beachten
- Das Mitnehmen von Strandsand und Muscheln kann in Italien zu Bußgeldern von bis zu 3.000 Euro führen.
- Produkte aus Elfenbein, Korallen oder Schildkrötenpanzern werden wegen des Artenschutzes vom Zoll ausnahmslos beschlagnahmt.
- Für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern gilt für Reisende eine Freigrenze von insgesamt 430 Euro pro Person.
