Lebensbescheinigung: Wer sie wirklich einreichen muss
- Rentner mit Wohnsitz in Deutschland müssen grundsätzlich keine Lebensbescheinigung vorlegen.
- Der Renten Service erfasst Sterbefälle bei Inlandsrentnern automatisch über einen Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern.
- Eine Lebensbescheinigung ist primär für Rentner im Ausland erforderlich, wenn kein automatisierter Datenaustausch besteht.
