Mietrecht: Anspruch auf Heizwärme ab 1. Oktober
- Die offizielle Heizperiode in Deutschland beginnt am 1. Oktober und endet am 30. April.
- Vermieter müssen in Wohnräumen tagsüber Temperaturen von 20 bis 22 Grad Celsius gewährleisten.
- Bei einem Totalausfall der Heizung können Mieter die Miete um bis zu 100 Prozent kürzen.
