Patientenrechte bei unzureichender Psychotherapie
- Patienten können eine Psychotherapie jederzeit und ohne die Angabe von Gründen abbrechen.
- Das direkte Gespräch mit dem Therapeuten über Probleme kann bei Unzufriedenheit bereits erste Klärungen herbeiführen.
- Patienten haben gesetzliche Rechte auf Akteneinsicht, umfassende Aufklärung und den Schutz ihrer Daten durch die Schweigepflicht.
