Rechtliche Voraussetzungen für den eigenen Gartenbrunnen
- Das Anlegen eines eigenen Gartenbrunnens muss bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde angezeigt oder genehmigt werden.
- Bohrungen ab einer Tiefe von 15 Metern erfordern in der Regel einen formellen Genehmigungsantrag bei den Behörden.
- Illegale Brunnenbauten ohne Genehmigung können zur Stilllegung und zum vollständigen Rückbau durch die Behörden führen.
