Regeln für den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
- Gesetzlich Versicherte müssen bei einem Kassenwechsel grundsätzlich eine zweimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende einhalten.
- Die gesetzliche Mindestbindungszeit bei einer gewählten Krankenkasse beträgt seit dem 1. Januar 2021 einheitlich zwölf Monate.
- Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags ermöglicht ein Sonderkündigungsrecht den Wechsel trotz laufender Mindestbindungszeit.
