So funktioniert die Öffentlichkeitsfahndung der Bayerischen Polizei
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Aktualisiert: 11. September 2026
Zusammenfassung KI-generiert, redaktionell geprüft
- Die Polizei in Bayern nutzt Öffentlichkeitsfahndungen nur bei schweren Straftaten oder akuter Lebensgefahr als letztes Mittel.
- Für die öffentliche Verbreitung von Fotos oder Videos ist in der Regel ein vorheriger richterlicher Beschluss zwingend erforderlich.
- Bürger sollten gesuchte Personen niemals eigenmächtig ansprechen, sondern stattdessen umgehend den Polizeinotruf 110 wählen.