So setzt sich der Zusatzbeitrag der Techniker Krankenkasse zusammen
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Aktualisiert: 11. September 2026
Zusammenfassung KI-generiert, redaktionell geprüft
- Der Beitrag zur Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen Satz von 14,6 Prozent und einem individuellen Zusatzbeitrag zusammen.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Gesamtbeitrag sowie alle Anpassungen des kassenindividuellen Zusatzbeitrags jeweils zur Hälfte.
- Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Satz gilt.