Startschuss für Heckenrückschnitt ab dem 1. Oktober
- Seit dem 1. Oktober endet die strenge Schutzfrist des Bundesnaturschutzgesetzes für Hecken.
- Gartenbesitzer dürfen nun wieder radikale Rückschnitte und Verjüngungen an ihren Gehölzen vornehmen.
- Vor größeren Schnittarbeiten müssen Hecken weiterhin auf nistende Tiere untersucht werden.
