Strenge Alkoholverbote an deutschen Bahnhöfen und in Zügen
- Das Alkoholverbot an vielen Bahnhöfen wird durch Platzverweise und Vertragsstrafen ab 40 Euro konsequent durchgesetzt.
- Das Mitführen von verschlossenen alkoholischen Getränken im Reisegepäck ist auf Bahnhöfen und in Zügen jederzeit erlaubt.
- Aktiver Alkoholkonsum ist auf Bahnsteigen, in vielen Nahverkehrszügen und auf bestimmten Vorplätzen offiziell untersagt.
