Strenge Austauschpflicht für Kaminöfen in Deutschland
- Kaminöfen mit einer Typenprüfung zwischen 1995 und dem 21. März 2010 müssen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten.
- Fehlt der Nachweis über die Emissionswerte, müssen Kaminöfen stillgelegt, nachgerüstet oder durch moderne Modelle ersetzt werden.
- Bei Missachtung der 1. BImSchV drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wobei Schornsteinfeger die Einhaltung regelmäßig prüfen.
