Überfüllte Altkleidercontainer: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen
- Eine neue EU-Richtlinie verpflichtet seit Januar 2025 zur getrennten Sammlung aller Textilien, was zu überfüllten Containern führt.
- Das Abstellen von Altkleidersäcken neben vollen Containern gilt als illegale Müllablagerung und kann mit hohen Bußgeldern belegt werden.
- Verschmutzte Textilien, Stoffreste und kaputte Kleidung gehören in den Restmüll oder auf den Wertstoffhof, nicht in Altkleidercontainer.
