Überwachungskameras dürfen keine Nachbargrundstücke erfassen
- Überwachungskameras auf dem eigenen Grundstück dürfen keine benachbarten Privatbereiche erfassen.
- Das Persönlichkeitsrecht schützt Nachbarn vor der unbefugten Beobachtung in sensiblen Bereichen wie Schlafzimmern.
- Betroffene können eine Neuausrichtung, das Maskieren von Bildbereichen oder die Demontage der Kamera verlangen.
