Verlust des Bestandsschutzes bei Dauerwohnen in Wochenendhaus
- Das Verwaltungsgericht Köln urteilte, dass unerlaubtes Dauerwohnen den Bestandsschutz für Wochenendhäuser aufheben kann.
- Das heutige Gebäude entspricht nicht der ursprünglichen Baugenehmigung von 1960 für eine Wellblechhütte.
- Durch die unzulässige Nutzung als Erstwohnsitz verlor die Eigentümerin ihren rechtlichen Schutzanspruch für das Grundstück.
