Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg: Wann Umwege versichert sind
- Versicherte bleiben bei einem Arbeitswegunfall vollständig abgesichert, wenn sie wegen Staus oder Baustellen von der Route abweichen.
- Das Absetzen der Kinder in der Kita oder das Mitnehmen von Kollegen in einer Fahrgemeinschaft gelten als rechtlich geschützte Wege.
- Für private Erledigungen wie den Gang zum Bäcker erlischt der Versicherungsschutz während des Aufenthalts in dem Geschäft.
