Versicherungsschutz im Homeoffice: Was die Berufsgenossenschaft zahlt
- Arbeitnehmer im Homeoffice sind bei Unfällen genauso abgesichert wie in einem klassischen Firmenbüro.
- Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn die Handlung unmittelbar der beruflichen Tätigkeit dient.
- Private Erledigungen wie das Befüllen der Waschmaschine fallen nicht unter den Schutz der Berufsgenossenschaft.
